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Wegeunfall zur Kantine

 
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 23:59    Titel: Wegeunfall zur Kantine Antworten mit Zitat

Auf dem Weg zur Kantine gestürzt, leicht verletzt, aber Brille kaputt.
Meldung an Berufsgenossenschaft als "Arbeitsunfall" von Arbeitgeber. War ja keiner, sondern während der Mittagspause der Wegeunfall. Nun BG Ablehnung, wäre kein Arbeitsunfall. Genau richtig. Kein Arbeitsunfall, sondern während der Arbeitszeit, Mittagspause, auch versichert, auf dem Weg zur Kantine gestürzt, Wegeunfall. Wollen die einem veräppeln, es ist der klassische Wegeunfall. Das gibts auch schön Rspr. darüber.
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Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 10:14    Titel: Re: Wegeunfall zur Kantine Antworten mit Zitat

kati1948 hat folgendes geschrieben::
Auf dem Weg zur Kantine gestürzt, leicht verletzt, aber Brille kaputt.
.........
Nun BG Ablehnung, wäre kein Arbeitsunfall. Genau richtig. Kein Arbeitsunfall, sondern während der Arbeitszeit, Mittagspause, auch versichert, auf dem Weg zur Kantine gestürzt, Wegeunfall. Wollen die einem veräppeln, es ist der klassische Wegeunfall. Das gibts auch schön Rspr. darüber.


Wegeunfälle sind ein Teil der Arbeitsunfälle, zählen als solcher. Daher ist die Ablehnung des Unfalls als "Arbeitsunfall" rein rechtlich schon okay.

Grundsätzlich sind die Wege zur Nahrungsaufnahme in der Mittagspause versichert, bis zur Außentüre der Kantine, drinnen nicht.

Irgendwas am Sachverhalt vergessen, Begründung der Ablehnung? Fragestellung?

Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, gibt es immer noch den Weg des Widerspruchs.

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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