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Verfasst am: 15.04.05, 18:07 Titel: Rechtschutzversicherung von Versicherer gekündigt
Hallo,
ich habe per Einschreiben die Kündigung des Vertrages am 28.01.04 erhalten mit
einer Frist von einem Monat ab Zugang des Schreibens.
Am 19.02.04 hatte ich Güteverhandlung wegen der ersten und zweiten Kündigung,
für die die Versicherung auch Deckung zugesagt hat.
Am 03.03.04 und 04.04.04 habe ich dann die dritte und vierte Kündigung
erhalten. Der Kündigungsgrund dieser beiden Kündigungen steht erstens mit dem Sachverhalt der ersten beiden Kündigungen in Zusammenhang und weiterhin
beziehen sich diese Kündigungen auf ein angeblich angekündigtes Fehlverhalten
in derZukunft, welches ich in der Güteverhandlung angeblich zum Ausdruck
brachte. Nach Ansicht der Versicherung besteht kein Anspruch auf Deckung,
da die zwei letzten Kündigungen nach Vertragsende ausgesprochen wurden.
Meiner Ansicht nach ist aber dieser Fall schon am 19.02.04 (Güteverhandlung)
entstanden und somit fällt dies in die Vertragsdauer mit rein.
Wer hat nun Recht?
streng genommen handelt die Versicherung korrekt: Die Vertragszeit endete am 28.02., die dritte Kündigung wurde am 03.03. ausgesprochen. Relevant ist der sog. Rechtschutzfall, d.h. ein Ereignis, das während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsvertrag gedeckt ist. Wenn grundsätzlich zwar die Kündigung vom Versicherungs- vertrag gedeckt ist - wie das bei den Kündigungen Nr. 1 und 2 der Fall war, so liegen die Kündigungen Nr. 3 und 4 außerhalb der Vertragszeit.
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