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chrisohst Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 14.04.05, 22:04 Titel: Mündlich statt schriftlich??? |
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hmm ,habe nun ()Wegen Krankheit) auch den Nachschreibetermin meiner Deutscharbeit verpasst. Nun sagte die Lehrerin heute zu mir, dass ich morgen bitte nach der Schule zu ihr kommen solle und sie mich 1 Std. lang mündlich über das Thema (Buch) abfragt und dies als Arbeit bewertet. Darf sie das ?? |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 15.04.05, 06:52 Titel: Re: Mündlich statt schriftlich??? |
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chrisohst hat folgendes geschrieben:: | hmm ,habe nun ()Wegen Krankheit) auch den Nachschreibetermin meiner Deutscharbeit verpasst. Nun sagte die Lehrerin heute zu mir, dass ich morgen bitte nach der Schule zu ihr kommen solle und sie mich 1 Std. lang mündlich über das Thema (Buch) abfragt und dies als Arbeit bewertet. Darf sie das ?? |
Hast du eine AU bzw. Bescheinigung an die Schule geschickt? Dann darf die Lehrerin es nicht machen wenn du Krank bist musst eben halt Zuhause bleiben. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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chrisohst Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 15.04.05, 06:56 Titel: |
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ja, ich habe einen Attest abgegeben. Nur ich war bei der Normalgeschriebenen Arbeit nicht da und auch bei dem NAchschreibetermin. Nun hat sie gesagt, dass ich es heute nach der SChule mündlich vortragen muss (bztw. abgefragt werde) .ist das erlaubt, oder muss sie mri noch eine schriftliche chance geben?? ?? |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 15.04.05, 06:58 Titel: |
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Jetzt die üblichen Fragen:
1. welches Bundesland?
2. was sagt die Schulordnung?
3. wie stellst du dir das praktisch vor? Notfalls 10 schriftliche Arbeiten entwerfen, weil die Leute halt öfter bzw. länger krank sind und nur nach und nach zu den Arbeiten kommen?
Gruß
HaweThie |
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chrisohst Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 15.04.05, 07:24 Titel: |
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hi ,NRW ,steht oben..schulgesetz weiß ich net... hmm, joar, aber die Originalarbeit war ja von ihr, die Nachschreibearbeit, hätte ich mit der parallelklasse mitschreiben müssen (hat sie also keine arbeit gehabt) und nun meinte sie, ich soll heute nach der 7. zu ihr und sie und noc hne kolleegin testen mich mündlich..nun gehts mir aber wieder nicht gut... also werde heute nicht kommen..aber ist es erlaubt, überhaupt?? |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 15.04.05, 10:44 Titel: |
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Aber zu einer schriftlichen Arbeit wärest du erschienen?
ich sag jetzt lieber nicht, was ich denke, aber .... |
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chrisohst Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 15.04.05, 11:15 Titel: |
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nein, mir geht es heute echt übel...ehrlich...aber meine frage ist ja nur ,ob sie (der lehrer) das darf... ?? |
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oklaf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.04.05, 13:30 Titel: |
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Scheint eher so als ob sie sich generell um die Arbeit drücken wollen.... |
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Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.04.05, 10:39 Titel: |
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Jetzt wäre es noch ganz interessant, Schulform und Jahrgangsstufe zu erfahren, da gibt es nämlich durchaus unterschiedliche Regelungen. Generell gilt § 21 VI ASchO: "Hat ein Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden."
Ich denke wohl, dass bei zweimaliger Nichterbringung der Leistung - auch unverschuldet, aufgrund Krankheit - nicht ein weiterer Nachschreibtermin angesetzt werden muss. Die Lehrerin kann eine andere Form der Prüfung wählen.
Birnbaum
www.birnbaum.de |
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