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Verfasst am: 16.04.05, 07:23 Titel: Gründung eines Vereins in China
Obwohl ich nicht weiß, ob es für diese Frage im Forum eine Rubrik gibt, habe ich´s hier mal versucht. Hat mein Anliegen als deutscher Staatsbürger im chinesischen Ausland einen Verein zu gründen etwas mit dem Internationalen Recht zu tun? Verein im Sinne eines e.V. Wenn ja, inwieweit? Im Rahmen des Europarechts dürfte es ja nicht stehen. Vielen Dank !
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