Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Am Montag, meinem ersten Arbeitstag nach meinem Urlaub sprch mein Chef mir und 4 weiteren Mitarbeitern eine betriebsbedingte Kündigung aus. Ich bin nun seit 4 1/2 Jahren bei dieser Firma und die Künigung traf alle Mitarbeiter wie ein Schlag, da vorher nichts daraufhin deutete, das es dem Unternehmen schlecht geht. Mein Chef ist aber noch Inhaber von 2 weiteren Firmen. Ich habe nie eine Abmahnung bekommen, daher meine Frage, macht hiet eine Kündigungsschutzklage sinn???
Soweit ich weiß, muß bei einer betriebsbedingten Kündigung vorher nicht zwangsläufig abgemahnt werden. Jedoch muß der AG im Prozeß schon detailliert darlegen, warum eine betriebsbedingte Kündigung notwendig ist. Auch ist dann zu prüfen, inwieweit eine Sozialauswahl getroffen wurde. Von daher gesehen, macht eine Klage auf jeden Fall Sinn.
Eine Kündigungsschutzklage sollte auf jeden Fall eingereicht werden. Und das innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung.
Hat der AG nichts zu den Gründen gesagt ?
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen ? Denn davon ist abhängig inwieweit Du überhaupt Kündigungsschutz hast. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.