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Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob von den Eltern eines jugendlichen Schülers, der einen anderen Schüler geschlagen, bedroht und beklaut hat, ein Schadensersatz zu fordern wäre, oder ob Eltern in einer solchen Situation nicht belangbar sind, weil die Schule die Aufsichtspflicht inne hat?
Wie verhält es sich, wenn der Schüler (Täter) noch nicht jugendlich also unter 14 Jahre alt ist?
Ich benötige die Antworten auf diese Frage für meine Examensarbeit und würde daher darum bitten, die Aussagen in meiner Arbeit, unter Nennung des Schreibers, aufnehmen zu dürfen?
"Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist. Sind die Kinder in der Schule, können die Eltern nicht belangt werden.
Das ist im Prinzip auch für Kinder zutreffend, da auch diese ab einem gewissen Alter nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigt werden müssen und somit eine gewisse Freiheit erlangen, die auch mit Pflichten(Eigenverantwortung) verbunden ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wie ist es mit der Pflicht der Eltern, das Kind möglichst dahingehend zu erziehen, dass es keine Gewalt anwendet? Gibt es diese Pflicht und wenn ja, verletzen die Eltern diese dann nicht, wenn sie nichts unternehmen, obwohl sie davon wissen?
Müssen die Eltern den Schaden (an Leib und Seele des anderen Kindes), der durch ihr (unter 14 Jahre altes) Kind entstanden ist nicht bezahlen?
Fragen über Fragen.
Diese Pflicht mag den Eltern wohl obliegen(, ob nur moralisch oder auch tatsächlich de jure, hab ich nicht überprüft.). Ein Versäumnis in dieser Richtung kann ihnen aber wohl nur schwer nachgewiesen werden. Sollte defintiv eine Vernachlässigung der Erziehungspflicht bestehen, ist das eine Sache fürs Jugendamt. Aber daraus aber eine Schadensersatzpflicht zu konstruieren, halte ich für unmöglich.
Und ich bleibe bei meiner These: Die Eltern müssen nicht für den Schaden des fremden Kindes aufkommen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzten, was, wie angesprochen, in der Schule(oder auch bei Freunden oder beim nachmittäglichen "Spielen") nicht der Fall ist.
Theoretisch wäre es möglich, den entstandenen Schaden beim Kind direkt geltend zu machen, wenn pfändungsfähiges Vermögen vorhandnen ist. Auch könnte ein Titel erwirkt werden, mit dessen Hilfe bis zu 30 Jahre lang noch gepfänget werden kann. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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