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Hallo,
handelt es sich um einen Verein oder ein Unternehmen?
Ist es ein Unternehmen, findest Du die Antworten auf Deine Fragen in dessen AGB.
Ist es ein Verein, gilt § 39 BGB:
Zitat:
§ 39 Austritt aus dem Verein
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
(2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.
Also: Satzung lesen, auch bezüglich der Frage nach einer "inaktiven Mitgliedschaft".
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