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Kündigung

 
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Scheuchzeria
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 13:32    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Nach 20jähriger Mitgliedschaft, habe ich in einem privat geführten tennisverein am 28.11.04 gekündigt. Die Kündigungsfrist liegt laut Vertrag aber zum 31.10 eines jeden Jahres. Das wußte ich nicht und finde ich im übrigen eine Unverschämtheit. Der Spielbetrieb starte erst Ende April. De facto eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ist das zulässig?? Abgesehen davon, daß das nach 20 Jahren Vereinszugehörigkeit eine Schweinerei ist.
Der Clubbesitzer hat vielfach Mitgliedern eine inaktive Mitgliedschaft gewährt. z.B. wegen Krankheit, aus beruflichen Gründen, Hausbau etc. (auch kurzfristig). Kann er mir diese inaktive Mitgliedschaft ausschlagen??
Könnt er mir einen Tip geben, was ich unternehmen kann??
vielen Dank
René
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
handelt es sich um einen Verein oder ein Unternehmen?

Ist es ein Unternehmen, findest Du die Antworten auf Deine Fragen in dessen AGB.

Ist es ein Verein, gilt § 39 BGB:

Zitat:
§ 39 Austritt aus dem Verein
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

(2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.


Also: Satzung lesen, auch bezüglich der Frage nach einer "inaktiven Mitgliedschaft".

JS
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