Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schweigepflicht der Lehrerin - Jugendamt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schweigepflicht der Lehrerin - Jugendamt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Martina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 17:03    Titel: Schweigepflicht der Lehrerin - Jugendamt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich bin Elternvertreter in einer GS-Klasse. Eine Familie hat folgendes Problem, bei dem ich nicht weiter weiß:

In einem vertraulichen Gespräch vor etwa 6 Wo. zwischen KL und Mutter hat die Mutter unter dem Siegel der Verschwiegenheit der KL anvertraut, dass es Eheprobleme gibt ( Papa hat ne Freundin!) Deshalb ist das Kind, das davon weiß, u.U. hin und wieder "auffällig" (weint leicht etc.)

Die KL hat versprochen (wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte) , es für sich zu behalten.

Vor 4 wochen hat sie die Mutter erneut zum Gespräch bestellt - und es saß ein Sozialarbeiter vom Jugendamt dabei, der einen Antrag auch Hilfe zur Erziehung dabei hatte. Beide haben die Mutter heftig bedrängt, doch zu unterschreiben, damit das Kind 2x wöchentlich nach der Schule in eine pädagogische Einrichtung in eine Extra-Betreuung käme....
Alles mit den Worten: Wir wollen Ihnen ja nur helfen! Sie haben ja im Moment mit sich genug zu tun! (Versteckte Drohung dann: Wenn Sie nicht kooperativ sind, müssten wir überlegen, ob sie "erziehungsfähig" sind, evtl. eine Pflegestelle suchen.

Bumm! ......Die Mutter ist mit Recht in heller Aufregung.
Der Ehemann weiß nicht, dass Mutter mit der KL über die fam. Problematik gesprochen hat.

Es kamen seitdem zusätzlich 2 Briefe vom JA, dazu diverse Telefonanrufe, doch zu unterschreiben.

Ich habe geraten, die KL wg. Bruch der Schweigepflicht anzuzeigen, denn eine "Kindeswohlgefährdung", durch die sie berechtigt gewesen wäre, das JA einzuschalten, lag hier nicht vor. Vielleicht will man nur die Plätze in der einrichtung voll bekommen?

Jedenfalls bin auch ich fassungslos, was so alles möglich ist. Jemand eine Idee- oder bessere Idee?

Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde raten, nichts in dieser Richtung zu unternehmen- sondern nur damit zu drohen. Dem Jugendamt gegenüber würde ich mir eine weitere Kontaktaufnahme untersagen. Zudem würde ich die Einrichtung mal begutachten, vielleicht könnte es dem Mädel dort ja gefallen und wirklich nützen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.