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Herausgehobene Tätigkeit während Wiedereingliederungsphase

 
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refra1979
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Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 21:14    Titel: Herausgehobene Tätigkeit während Wiedereingliederungsphase Antworten mit Zitat

Hallo,

ich (Bea A13Z) bin derzeit in einem großem deutschen TK-Unternehmen insichbeurlaubt (ausgeübte Tätigkeitist mit Dp A15 ausgewiesen).

Folgendes Problem:

nach ca. 15-monatiger Krankheit durchlaufe ich derzeit die sogenannte Wiedereingliederungsphase auf einen Dp A13, der weder meiner früheren Tätigkeit entspricht noch in dem früheren Bereich stattfindet. Die Tätigkeit während der Wiedereingliederungphase (ich arbeite derzeit 5 Std pro Tag) ist nach Aussage des Personalchefs für das Unternehmen außerordentlich bedeutsam und erfordert ein sehr hohes Maß an Engagement. Allerdings weigert er sich, mir einen PC während der Wiedereingliederung zur Verfügung zu stellen mit der Begründung, ich könne meine "wichtige" Tätigkeit auf den PC eines Kollegen erledigen. Mit anderen Worten, ich bin völlig von den Informationsströmen des Unternehmens abgekoppelt, kein Intranet, keine Möglichkeiten E-Mails zu empfangen bzw. zu versenden. Also kann ich auch keine "wichtigen" Tätigkeiten ausführen. Für mich ein klares Mobbing, oder? Hat man einen Rechtsanspruch darauf, während der Wiedereingliederungsphase seine Tätgkeit ordnungsgemäß durchzuführen? Kann man jemanden während der Wiedereingliederung mit einer für das Unternehmen so wichtigen Tätigkeit beauftragen? Will man hier nicht das Versagen des Mitarbeiters geradzu herbeiführen?

Vielen Dank im Voraus für etwaige Kommentare.
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R. H.
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 04:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo refra1979,
während der Wiedereingliederungsphase - auch Hamburger Modell genannt - sind Sie offiziell weiter krank geschrieben. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arzt, Dienstherrn und Ihnen "dürfen" Sie zur schonenden Rückkehr in den Arbeitsalltag stundenweise wieder Dienstluft schnuppern. Die Frage der Büroausstattung hat mit der Wiedereingliederung nur insoweit etwas zu tun, als Sie jederzeit zum Arzt gehen können und mit ihm die Sachlage besprechen können (und sollten). Der Dienstherr wird dann ja damit leben müssen, weiterhin bei voller Gehaltszahlung auf Sie verzichten zu müssen.

Beamtenrechtlich gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatzrechner. Sofern Sie sich von den Informationsumläufen ausgeschlossen fühlen, sollten (und müssten) Sie remonstrieren, da Sie sonst Gefahr laufen, dass Ihre dienstlichen Handlungen wegen fehlender Informationen rechtswidrig sind.. Ein Blick in § 56 Bundesbeamtengesetz hilft hierbei. Trägt der Dienstherr aber dafür Sorge, dass alle wichtigen Infos auch ohne PC bekannt gemacht werden (Aushänge, Umläufe, Dienstbesprechungen u.a.) halte ich es grundsätzlich für rechtmäßig, Ihnen nur Papier und Bleistift in die Hand zu drücken...

Gegebenenfalls lässt sich über das Stichwort "amtsangemessene Beschäftigung" etwas machen. Leider sagen Sie nichts zu der konkret von Ihnen verlangten Tätigkeit aus, so dass ich mich zu dieser Frage nicht äußern kann.

Herzliche Grüße
R. H.

P.S.: Bitte den recht.de-Knigge beachten!!! http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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refra1979
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Was ist für das Ende der Wiedereingliederungsphase bindet? Entscheidet allein der behandelnde Arzt darüber? Kann allein der Dienstherr die Wiedereingliederungsphase verlängern, um somit den Bea mit einer speziellen Tätigkeit zu binden? (Hintergrund der Frage ist, dass während der Wiedereingliederung eine von der füheren Tätigkeit völlig anders geartete Tätigkeit auszuführen ist. Die Art der neuen Tätigkeit ist vermutlich amtsangemessen)
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R. H.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wiedereingliederungsphase ist ein Übereinkommen zwischen dem Beamten, dem Arzt und dem Dienstherrn. Sie ist beendet wenn der Arzt die volle Dienstfähigkeit attestiert. Sie kann scheitern, wenn der Dienstherr beispielsweise keinen geeigneten Arbeitsplatz bereitstellen kann oder der Beamte gesundheitlich nicht in der Lage ist, den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden.

Bei Problemen mit der Dienstverrichtung während der Wiedereingliederung sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten sprechen, bei medizinischen Problemen mit dem Arzt. Wenn Sie Mobbing vermuten, sollten Sie auch dies mit dem Arzt besprechen und überlegen, ob der Abbruch der Wiedereingliederung in Frage kommt.

Gruß
R. H.
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