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Insolvenz Internetauktionshaus [Name geändert] ..muß ich das angeben?

 
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 08:26    Titel: Insolvenz Internetauktionshaus [Name geändert] ..muß ich das angeben? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich kaufe und verkaufe private Sachen bei Internetauktionshaus [Name geändert], alte Anziehsachen meiner Tochter etc. Wird das als Einkommen bei einer Inso gewertet? Wird das Geld, was dabei reinkommt, mit aufgelistet?
Und wie ist das eigentlich: Ich habe gehört, dass , wenn ich in die Insolvenz gehe, das ich ein haushaltsbuch mit allen Ausgaben, bis auf das kleinste Eis für unsere Tochter etc. auflisten muß! Stimmt das ? Muß ich alles, was ich vom Unpfänbaren ausgebe, nachhalten?
Lieben Dank für eine Antwort, liebe Grüße, Lijosama
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.04.05, 16:38    Titel: Wer erzählt denn sowas??? Antworten mit Zitat

Hallo, also soweit ich weiß- und wir sind auch betroffen-muss man den pfänbaren Teil seines Einkommens abgeben und das wars!! Von wegen Haushaltsbuch führen und so! Wir zahlen unserem Kind Taschengeld und da müssen wir ja auch nix rechtfertigen von unseren Einkäufen mal ganz zu schweigen. Ich nehme an, da die PrivatInso immer noch ein Tabu- und Horrorthema ist, kommen auch immer wieder solche Sorys bei raus. Ein Kollege meines Mannes, bei dem die Inso schon seit ein paar Jahren läuft ist alles in Ordnung - dem geht es jetzt besser als vorher und uns wird es auch besser gehen! Also nicht bange machen lassen ud kannst ruhig weiter Eis kaufen... Gruß Manuela
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.04.05, 16:39    Titel: Ich nochmal Antworten mit Zitat

P:S: Ich weiß allerdings nicht ob Flohmarkt und Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe als Einkommen angerechnet werden- da sollte man sich schon noch mal genau erkundigen!
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 19:16    Titel: Danke!! Antworten mit Zitat

Hallo, nochmal!

Vielen Dank für deine Antwort!!
Vielleicht kann ja noch jemand anderes was wegen Internetauktionshaus [Name geändert] sagen...wir haben morgen unser 1. "richtiges" gespräch bei der Schuldnerberatung ( sind jetzt auf der Warteliste ganz oben), mal sehen, was die so sagen!

Liebe Grüße, Sandra
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Sam
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Einkünfte die du über Internetauktionshaus [Name geändert] erzielst, unter der Pfändungsgrenze liegt, wird dir wohl kaum einer Internetauktionshaus [Name geändert] verbieten können.

Im übrigen kannst du mit deinem Geld was dir NACH Abzug des Pfändbaren Betrag bleibt, machen was du willst, davon kannst du dir sogar 10 mal 2 Liter Eiscreme kaufen ohne dass irgend wer was sagt, ein Haushaltsbuch brauchst du dir auch nicht anzulegen,interessiert doch keinen wozu du dein verbleibendes Geld ausgibst, hauptsache es kommen keine neuen Schulden hinzu.

Gruß Sam (selber in der Insolvenz und keine Haushaltsbuch führerin)
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HugoBossi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 328

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lijosama,

in gebotener Kürze aber eindeutig klarstellend so viel:

1. Zur Insolvenzmasse zählt das gesamte Vermögen welches dem Schuldner zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehörte sowie dasjenige welches er während des Verfahrens erlangt (§ 35 InsO). Auch wenn es keiner wahrhaben will - die aus Verkäufen erlangten Beträge unterliegen dem Insolvenzbeschlag! Es stellt für den Schuldner eine Gratwanderung dar ob er diese Gelder stillschweigend vereinnahmt oder ob er Rücksprache mit dem Treuhänder nimmt. Schuldnerseitig würde ich dahingehend argumentieren, dass eine Surrogation stattgefunden hat, d.h. die bisher pfandfreie Sache (sonst hätte sie der InsVerw wohl verwertet) wird verkauft und dafür erlange ich als Schuldner Geld. Es findet real kein Vermögenszuwachs statt, mithin kann kein Insolvenzbeschlag vorliegen. Ob diese Sichtweise einer obergerichtlichen Beurteilung standhielte vermag ich nicht zu beurteilen. Klar wäre die Sache allerdings dann, wenn der Schuldner bei Internetauktionshaus [Name geändert] etwas zum Preis "X" erwirbt und zum Preis "X + 10%" weiterveräußert. Hier wäre der zehnprozentige Differenzbetrag (abzüglich der Kosten) vom Insolvenzbeschlag erfasst. Es gilt hier natürlich wie immer der Satz: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte indes ein Gläubiger von einer derartigen Vorgehensweise erfahren und einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen könnte der Schuldner ein gewaltiges Problem bekommen (§ 290 InsO).

2. Es gibt keine rechtliche Handhabe von einem Schuldner die Führung eines Haushaltsbuches zu führen. Sollte ein Treuhänder derartiges Verlangen dürfte wohl ein Anruf beim Insolvenzgericht genügen um dies zu unterbinden.

Gruß und viel Erfolg bei der Schuldnerberatung

HB
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 08:18    Titel: Hallo nochmal! Antworten mit Zitat

So, danke dir für die Antwort, HB! .-)
Die von der beratung sagte, dass es mit Internetauktionshaus [Name geändert] keine Probleme geben dürfte, da hätte sie noch nie was von gehört!
Es wären keine regelmäßigen Einkünfte und auch keine großen Beträge und es dürfte und könne einem ja keiner vorschreiben, ob man seine alten sachen auf dem Flohmarkt/Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen darf oder nicht!
ich hoffe, sie hat Recht *gg*
Liebe Grüße, Sandra
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