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Schulausschluss wegen Teilnahmslosigkeit?

 
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 09:29    Titel: Schulausschluss wegen Teilnahmslosigkeit? Antworten mit Zitat

Einem Mädchen einer 8. Realschulklasse in B-W wird mit Schlulausschluss gedroht. Vorab werden die Eltern aufgefordert das Kind freiwillig von der Schule zu nehmen. Ein Gespräch mit der Schulleiter ergibt, dass tatsächliche Störungen nicht vorliegen sodern dass das Mädchen die Schule einfach ignoriert.
Im einzelnen:
* keine Mitarbeit im Unterricht (vor sich hin träumen)
* keine Hausaufgaben
* vergessen von Unterrichtmaterial

Nach Ansicht der Schule stört dieses Verhalten den Schulbetrieb durch das schlechte Vorbild für die anderen Schüler.

Kann dies für einen Schulverweis ausreichen?

Weiterhin werden Noten m.E. willkürlich verschlechtert. Bsp.: 6 in Mathematikarbeit trotz richtiger Lösungen. Grund: Lösungsweg nicht aufgeschrieben. Das Mädchen kann diese Aufgaben (unbestritten v.d. Schule) im Kopf rechnen.

Wie weit kann einen Schule gehen?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 12:16    Titel: Re: Schulausschluss wegen Teilnahmslosigkeit? Antworten mit Zitat

zocker hat folgendes geschrieben::
6 in Mathematikarbeit trotz richtiger Lösungen. Grund: Lösungsweg nicht aufgeschrieben. Das Mädchen kann diese Aufgaben (unbestritten v.d. Schule) im Kopf rechnen.


Wenn die Aufgabenstellung einen Lösungsweg erfordert, muß dieser auch angegeben werden. Die Diskussion gab es hier mindestens schon einmal.

Die vordringlichere Sorge wäre hier doch, warum das Mädchen dem Unterricht offenbar völlig gleichgültig gegenübersteht und welche (ggfs. psychologischen) Maßnahmen man ergreifen kann. Was wäre denn gewonnen, wenn ein Schulverweis mit rechtlichen Mitteln abgewendet werden kann?
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was wäre denn gewonnen, wenn ein Schulverweis mit rechtlichen Mitteln abgewendet werden kann?


Es wäre nichts verloren. Noch 2 Jahre durchhalten, und es ist geschaft.

Die Alternative wäre die Hauptschule, was das Problem eher verschlimmern würde.

Zitat:
Die vordringlichere Sorge wäre hier doch, warum das Mädchen dem Unterricht offenbar völlig gleichgültig gegenübersteht


Es gab mal eine Internatsempfehlung, aber die Eltern können sich das nicht leisten.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:38    Titel: Re: Schulausschluss wegen Teilnahmslosigkeit? Antworten mit Zitat

zocker hat folgendes geschrieben::
Einem Mädchen einer 8. Realschulklasse in B-W wird mit Schlulausschluss gedroht. Vorab werden die Eltern aufgefordert das Kind freiwillig von der Schule zu nehmen. Ein Gespräch mit der Schulleiter ergibt, dass tatsächliche Störungen nicht vorliegen sodern dass das Mädchen die Schule einfach ignoriert.
Im einzelnen:
* keine Mitarbeit im Unterricht (vor sich hin träumen)
* keine Hausaufgaben
* vergessen von Unterrichtmaterial

Nach Ansicht der Schule stört dieses Verhalten den Schulbetrieb durch das schlechte Vorbild für die anderen Schüler.
Kann dies für einen Schulverweis ausreichen?
Weiterhin werden Noten m.E. willkürlich verschlechtert. Bsp.: 6 in Mathematikarbeit trotz richtiger Lösungen. Grund: Lösungsweg nicht aufgeschrieben. Das Mädchen kann diese Aufgaben (unbestritten v.d. Schule) im Kopf rechnen.
Wie weit kann einen Schule gehen?


Es mag für Laien vielleicht verblüffend klingen, aber solche Befunde kennt man von Hochbegabten, die oftmals in der Schule auf ganau diese Weise scheitern.
Sollte man prüfen lassen!
Zum Schulverweis reicht das ganz gewiß nicht.
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gloriaD
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Bernhard Diener
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte das nicht reichen? Eine Realschule muss man ja nicht besuchen, wenn man dazu nicht motiviert ist. Ich finde schon, dass man an weiterführenden Schulen etwas engagement verlangen kann
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Schulische Ordnungsmaßnahmen sind etwas grundsätzlich anderes als Noten bzw. Leistungsbewertungen. Für Ordnungsmaßnahmen, hierunter fiele auch der Schulausschluss, bedarf es eines Fehlverhaltens. Leistungsschwäche, auch Leistungsverweigerung, wird mit Leistungsbewertungen sanktioniert. Beides hat nichts miteinander zu tun. Deshalb kann es auch wegen Leistungsverweigerung oder Teilnahmslosigkeit keinen Schulausschluss geben, jedenfalls keinen rechtmäßigen.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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Berndt
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schülerin konsequent die Leistung verweigert, kann sie nicht beurteilt werden - auf der Konferenz wird entschieden, ob im Zeugnis steht "kann nicht beurteilt werden" oder ob sie ein "ungenügend" bekommt. In jedem Fall könnte die Konsequenz sein, dass sie die Schule ohne Abschluss verlässt.

Im übrigen k a n n , wie hier schon angesprochen, tatsächlich auch Unterforderung wegen Hochbegabung hinter so einem Verhalten stecken, neben anderen Gründen für eine psychische Blockade. Das würde ich unbedingt abzuklären empfehlen.

Berndt
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pefj
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich mach nächste Woche in B-W meine RS Mathe Prüfung. Ohne Lösungsweg gibt es da genau 0 Punkte, Bsp: Der lösungsweg gibt 3,5 Punkte die Antwort mit Lösungsweg 0,5 Punkte. Der Lehrer MUSS WISSEN wie man zu der Lösung gekommen ist. Ich könnte ja die Lösung vom Nachbarn haben. Wir haben auch stille leute bei uns in der Klasse die strecken ab und zu und haben vielleicht ne 3 mündlich aber haben dann in den Tests 1, oder 2, Noten; so haben sie auch ihre 2
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Deshalb kann es auch wegen Leistungsverweigerung oder Teilnahmslosigkeit keinen Schulausschluss geben, jedenfalls keinen rechtmäßigen.

Das dumme ist nur, dass es den Schuloberhäuptern völlig egal sein kann, ob der Rausschmiss gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn die Schule bei einer Klage verliert, zahlt der Steuerzahler die Kosten. U. U. kann eine Klage Jahre dauern, dann nützt es dem Schüler auch nicht mehr viel, wenn er gewinnt.

Habe selbst schon erlebt, dass ein Schüler bewusst , ohne ausreichende Begründung von der Schule geschuppst wurde.
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