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schwanger in die gesetzliche faminlienv kurz vor entbindung

 
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Schlawaudia
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 12:54    Titel: schwanger in die gesetzliche faminlienv kurz vor entbindung Antworten mit Zitat

Eine Frage: Ich bin schwanger in der 29. Woche und zum 31.3. gekündigt worden. Von der AOk habe ich die Auskunft erhalten, daß ich noch einen Monat weiterversichert wäre. Da meine Scheidung zum Anfang Mai ansteht (Rechtskraft vermutlich dann Anfang Juni) könnte ich dann kurz vor dem Entbindungstermin meinen derzeitigen Lebensgefährten heiraten, der in der AOK versichert ist. Bin ich dann Familienversichert? Bis dahin muß ich mich ja wohl privat versichern, denn mein baldiger Ex-Mann ist Beamter. Komme ich denn denn dann - schon in der Schutzfrist - überhaupt in die Familienversicherung? Ich gehe da jetzt einfach einmal von schlechtesten Fall aus, denn es läuft eine Kündigungsschutzklage und die Güteverhandlung ist diese Woche. Aber mein Ehem. AG muß ja nicht nachgeben, dann kommt es auf die Verhandlung an und DIE kann dauern, vor meiner Entbindung bin ich ja da dann keinesfalls versichert, wenn das Gericht entsprechendes beschließt; mein Anwalt sagte, so ein Prozeß kann sich bin zu einem Jahr hinziehen.
So, nächstes Problem: Mein Lebenspartner steckt auch noch in seiner Scheidung, hat aber noch keinen Termin erhalten. Wenn er bis zur Entbindung IMMER noch nicht geschieden ist, kann dann das Kind trotzdem über ihn in der AOK versichert sein?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Davon haben Sie ja im Forum Arbeitsrecht noch gar nichts geschrieben. Daher werde ich hier nochmal auf Ihre Situation eingehen. Auch wenn es natürlich blöd ist, wenn man alles nur Stückweise erfährt. Insofern ist es dann auch nicht so sicher, ob sie Erziehungsgeld erhalten.

Da Ihr Ehemann ja nicht gesetzlich versichert ist, entfällt eine mögliche Familienversicherung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Wenn Sie eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllt haben, sollten Sie sich freiwillige in der GKV versichern. Denn dort könnte nach der Geburt auch ihr Kind kostenlos mitversichert werden. Ansonsten würde ich Ihnen raten, sich vorübergehend privat zu versichern, Sie sollten dann allerdings darauf achten, dass diese auch evtl. Kosten bei Schwangerschaft / Entbindung übernehmen. Eine unkomplizierte Geburt im Krankenhaus kostet schonmal schnell mehr als 1.500 €.

Nach Ihrer erneuten Heirat könnten Sie eigentlich ohne Probleme in die Familienversicherung Ihres Ehemannes kommen. Wir überprüfen in der Krankenkasse nicht, ob die Ehefrau, die bei uns mitversichert werden soll, momentan schwanger ist.

Soweit Ihr zukünftiger Ehemann der leibliche Vater Ihres Kindes ist und dies auch auf der Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde vermerkt ist, kann das Kind auch in die Familienversicherung Ihres Ehemannes. Es ist irrelevant, ob bei leiblichen Kinder die Ehepartner verheiratet sind oder nicht.
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