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Tipps und Tricks zum KFZ-Versicherungswechsel

 
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jerry006
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 18:07    Titel: Tipps und Tricks zum KFZ-Versicherungswechsel Antworten mit Zitat

Hallo,

ich beziehe seit dem 2005-01-01 leider AlG II und es wird immer schwieriger für mich die monatlichen KFZ-Versicherungsbeiträge zu bezahlen.

Ich bin bei meiner jetzigen Versicherung mit 100 % eingestuft.

Ich möchte aber auf die %-Zahl kommen, die ich nach meinem Alter hätte erreichen können, wenn ich keine Unfälle gehabt hätte!

Wie geht das?
Gibts da irgendwelche Tipps und Tricks, wie ich meine jetzige Versicherung zu einer günstigeren wechseln kann und ich die niedrigeren %e bekomme?

Gibts evtl. irgendwelche anderen Lösungen?

Wo kann ich im WWW ohne damit verbundene Kosten einen KFZ-Versicherungsvergleich machen?

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

PS: Meine Eltern als %e-Übereigner scheiden aus!
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sags mal ganz kurz:Ihre Schadenfreiheitsklasse wird Sie immer verfolgen.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

ohne schadenfreiheitsrabattübertragung von einem anderen werden sie ihren sfr mit den jahren "abfahren" müssen...
dieses rabattsystem hat schon seinen guten grund.
_________________
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können ggfs. Schadensfreiheitsrabatte von jemandem übernehmen, der sein letztes Auto abmeldet, zum Beispiel der Opa.
Aber selbst wenn der Opa auf 30 % fährt, können Sie grundsätzlich nur soviele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Sie sich auch selbst vom Lebensalter hätten erfahren können. Der Opa ist seinen Schadensfreiheitsrabatt aber in jedem Fall vollständig los.

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, von der Versicherung langjährige Fahrpraxis mit Dienstfahrzeugen anerkennen zu lassen, wenn man in dem betreffenden Zeitraum kein eigenes Fahrzeug angemeldet hatte. Hierzu bedarf es aber eines detaillierten Nachweises, zum Beispiel Fahrtenbücher o. ä.
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