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Dispo - gesamtschuldnerische Haftung beenden

 
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fibas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 15:06    Titel: Dispo - gesamtschuldnerische Haftung beenden Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Freundin "A" hat mit ihrem Ehemann "B" für einen Dispo-Kredit unterschrieben. Beide haften gesamtschuldnerisch. "A" hat aus diesem Dispo jedoch nie Geld entnommen. "B" dagegen reichlich – um das Geld an seine Ex-Frau und die gemeinsamen Kinder mit dieser weiter zu leiten.

"A" möchte nun aus der gesamtschuldnerischen Haftung heraus, zumindest für alle zukünftigen Entnahmen.

Ich könnte mir nun folgenden Brief an die Bank vorstellen:

An XY-Bank
Einschreiben/Rückschein

Dispokredit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit dass ich ab sofort für zukünftige Entnahmen aus o.g. Dispokredit nicht mehr aufkomme. Selbstverständlich werde ich meinerseits, wie schon bisher, auch keine Entnahmen tätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Hat irgendjemand eine Ahnung, ob "A" so tatsächlich aus der Haftung wenigstens für zukünftige Entnahmen heraus kommen kann – oder gibt es vielleicht gegenteilige Erfahrungen/Urteile?

Kann für "A" (Ausländerin, die zwar ordentlich deutsch spricht, aber eben doch nicht perfekt und einen Begriff wie "gesamtschuldnerisch" definitiv noch nie gehört hat) die Rechtsprechung des BGH zu Bürgschaften in Frage kommen, sie damit vielleicht sogar vollständig aus der gesamtschuldnerischen Haftung heraus kommen?

Sie hat den für Dispo tatsächlich nur aus Verbundenheit mit Ihrem Ehemann unterschrieben, selbst kein Geld entnommen, und auf die Verwendung entnommenen Geldes auch keinen Einfluss gehabt. Sie war sich auch über die Tragweite Ihrer Unterschrift nicht im Klaren, sondern meinte dass Sie höchstens für die Hälfte des entnommenen Geldes haften würde.

Die AGB der Bank geben übrigens über die Beendigung des Vertrages durch den Kreditnehmer nichts her !?

Danke und Grüße

fibas
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 15:13    Titel: Re: Dispo - gesamtschuldnerische Haftung beenden Antworten mit Zitat

fibas hat folgendes geschrieben::
Die AGB der Bank geben übrigens über die Beendigung des Vertrages durch den Kreditnehmer nichts her !?

Einen Dispositionskredit kann der Kreditnehmer m. E. nur kündigen, indem er den Sollsaldo an die Bank zurückführt und sein Konto zukünftig im Haben führt.
Nachdem der Sollsaldo zurückgeführt wurde, kann auch ein entsprechender Vertrag mit der Bank gekündigt werden, damit der Dispo gestrichen wird und zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Solange das Konto auch nur 1 Cent im Soll steht, sieht es m. E. ziemlich schlecht aus für Ihre Freundin, aus der gesamtschuldnerischen Haftung herauszukommen bzw. die von ihr eingegangene Bürgschaft nachträglich zeit- und betragsmäßig zu begrenzen.
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Waage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 22:43    Titel: Re: Dispo - gesamtschuldnerische Haftung beenden Antworten mit Zitat

fibas hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir nun folgenden Brief an die Bank vorstellen:

An XY-Bank
Einschreiben/Rückschein

Dispokredit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit dass ich ab sofort für zukünftige Entnahmen aus o.g. Dispokredit nicht mehr aufkomme. Selbstverständlich werde ich meinerseits, wie schon bisher, auch keine Entnahmen tätigen.

Mit freundlichen Grüßen


fibas


Lachen Lachen Lachen

Ja, und deren mitschuldnerischer Gatte schreibt gleichzeitig den gleichen Brief...
Damit sind die beide aus dem Kredit raus und die Bank bleibt auf dem Soll Saldo sitzen! Idee

Nee Spaß bei Seite.. Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bank das mitmacht...
Die wollen eine Absicherung haben.. und so haben die beide....
Ich stimme da nebelhoernchen zu. Erst nach Vollständiger Rückzahlung kann der Dispo gekündigt werden...
_________________
Nich jeder der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde...
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Frap
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich geht das. So ein Quatsch, dass Dispo erst nach Rückzahlung gekündigt werden kann.

Aber eines nach dem Anderen: Ist A Kontoinhaberin oder Bürgin? Das ist ein Unterschied. Also hat Sie den Kredit unterschrieben oder die Kontoeröffnung?

Gehen Sie zur Bank, schildern Sie den Sachverhalt und lassen Sie sich dem Empfang
des Briefes quittieren.

Falls Bürge: Die Bank wird versuchen das Geld von B zu erhalten. Falls dies nicht geht, wird Sie auf die Bürgschaft zurückgreifen.

Falls Kontoinhaberin: A haftet gesamtschuldnerisch. Rechnen Sie damit, dass dieses Konto damit tot ist und aufgelöst werden muss. Die Bank wird eine sofortige Rückzahlung von A fordern.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Und was haben wir jetzt für Neuigkeiten aus dem Posting?

Es wurde nichts anderes behauptet als dass "A" nur dann nicht mehr für den Dispo haftet wenn er zurückbezahlt wurde....

Ob Kontoinhaber oder nur Bürge (was eher unwahrscheinlich ist) es muss die Bank nicht erst bei "B" klingeln um an ihr Geld zu kommen. Sie kann sich auch direkt und zuerst an den Kunden wenden, der an sie mit der Bitte herangetreten ist, und das ist "A".
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Frap
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
Und was haben wir jetzt für Neuigkeiten aus dem Posting?
.



Nun ja, ich dachte ich hätte weitergeholfen da bisher fälschlicherweise behauptet wurde die Kündigung sei nicht möglich.

Zum Thema Bürge/Kreditnehmer/Kontoinhaber: Mir geht es ja lediglich um die meines Erachtens wichtige Unterscheidung zwischen diesen Ansätzen. Der Schaverhalt ist da etwas ungenau. Es ist numal ein wichtiger Unterschied ob lediglich der Kreditvertrag oder auch das Konto unterschrieben wurde.

Wenn bei B nichts zu holen ist zahlt wirtschaftlich am Ende sowieso A. Logisch. Nur die Vorgehensweise der Bank ist eine andere und damit auch die Konsequenzen für A (z.B. Schufa).

elemic hat folgendes geschrieben::

Ob Kontoinhaber oder nur Bürge (was eher unwahrscheinlich ist) es muss die Bank nicht erst bei "B" klingeln um an ihr Geld zu kommen. Sie kann sich auch direkt und zuerst an den Kunden wenden, der an sie mit der Bitte herangetreten ist, und das ist "A".


Na wenn Sie den Unterschied nicht sehen...

Wenn bei B nichts zu holen ist zahlt wirtschaftlich am Ende sowieso A. Logisch. Nur die Vorgehensweise der Bank ist eine Andere und damit auch die Konsequenzen für A (z.B. Schufa). Folglich sollte A auch unterschiedlich an das Problem herangehen, oder?

Und was haben wir jetzt aus Ihrem Posting?
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zwar nun schon 3-10 Tage raus aus dem Bankgeschäft, aber zu meiner Zeit waren Dispos noch Kulanzkredite ohne vereinbarte Laufzeit, zu deren Absicherung und Höhe der monatliche Gehaltseingang herangezogen wurde - ergo kann das oben beschriebene kein Dispo nach dieser Def. sein.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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fibas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 14:41    Titel: Danke zunächst mal! Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die bisherigen Antworten!

Ich dachte ich würde bei neuen Antworten eine Mail erhalten - kam aber nix, obwohl angeklickt. Daher melde ich mich erst heute wieder.

Es handelt sich um ein "Dispo-Darlehen" einer errm... Bank welche auch Kreditkartenfirma ist. Es wird dort NUR dieses 'Darlehenskonto' geführt. Ein reines Kreditkonto also - vielleicht ein etwas ungewöhnliches Konstrukt.

Was wohl nicht ganz klar 'rüber kam: Es geht meiner Bekannten 'nur' darum für ZUKÜNFTIGE Entnahmen nicht mehr mithaften zu müssen. Was bisher an Schulden aufgelaufen ist will Sie durchaus mittragen (auch wenn Sie nichts davon hatte)

Viele Grüße

fibas
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koppi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Person X hat mit seiner Ex auch ein derartiges Konto. Es handelt sich um ein Kreditkartenkonto. Er hat dort angerufen, den Sachverhalt geschildert und verlangt, keine weitern Belastungen mehr zuzulassen. Es wurde ein monatlicher Rückzahlungsbetrag vereinbart, damit man nicht jeden Monat unterschiedliche Beträge durch zwei teilen muss. Soweit sind die auch mitgegangen.
Andererseits besteht ein ähnliches Problem insofern, dass X seinen hälftigen Anteil auslösen möchte, aber sicherlich auch nicht aus der Haftung entlassen wird. Meld Dich doch mal, wenn Du etwas erreicht hast, würde mich interessieren.

Stimmt, mit den Emails funktioniert überhaupt nicht!

Gruß koppi
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