Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Tilgung der Schulden /Wie geht es weiter ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Tilgung der Schulden /Wie geht es weiter ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
winnie33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 08:16    Titel: Tilgung der Schulden /Wie geht es weiter ? Antworten mit Zitat

Folgendes A und B waren verheiratet,hatten gemeinsamen Kredit, es folgte die Trennung (mittlerweile geschieden) es wurde schriftlich festgehalten das jeweils A und B die Hälfte der Rate zahlen .. nun hat B
in 5 Jahren ungefähr 9 mal die Hälfte überwiesen ,mehr nicht , A zahlte alles alleine .Da B zeitweise auch arbeitslos war .B kümmert sich gar nicht mehr und meldet sich auch nicht .Nun kann A auch nicht mehr zahlen , A wird nun keine Zahlungen mehr vornehmen ,was kann im schlimmsten Fall passieren ? Wird B nun sofort zur Rechenschaft gezogen oder wird auch A von der Bank belästigt ? Ach A ist mittlerweile wieder neuverheiratet , liegt mit dem Einkommen unter der Pfändungsgrenze ,wird C(der neue Ehemann) mit angerechnet bei der Pfändungsgrenze ? Oder hat C damit nix zu tun ?


Zuletzt bearbeitet von winnie33 am 29.04.05, 09:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es verträge zwischen a und b vorliegen? oder zeugen des mündl. vertrages?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
winnie33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

es besteht ein kreditvertrag zwischen a und b , und bei der trennung wurde es schriftlich festgehalten ,bei der anwältin,dass B die Hälfte der kreditrate auf das Konto von A überweisst. Mittlerweile bekommt A knapp 10.000€ von B .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

dann sollte a mit den gesammelten unterlagen (überweisungen etc.) und natürlich dem vertrag der beiden zu seinem anwalt gehen und seine forderung gegen b einklagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
winnie33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hat A bereits getan , doch B stellt sich tot , reagiert nicht .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karpov
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

spätestens der vorladung wird b nachkommen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
koppi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

haben A und B den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch, d.h.die Bank kann an jeden herantreten und die Gesamtsumme verlangen. Da interessieren erst mal keine Verträge im Innenverhältnis. Die Bank kann bei jedem zwangsvollstrecken.
Im Innenverhältnis ist es so, dass B für jede volle Rate, die bezahlt wurde, einen Ausgleichsanspruch in hälftiger Höhe hat. B kann schon bei der 1.Rate, die A nicht mehr mitzahlt, auf Gesamtschuldnerausgleich klagen. Der hälftige Gesamtschuldnerausgleich steht B laut Rechtsprechung auch ohne irgendwelche Verträge zu, da ja wie gesagt A und B gemeinsam im Kreditvertrag stehen!

Gruß koppi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.