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A ehält aufgrund eines titulierten Unterhaltes, den er mehrmals nicht bezahlen konnte, ohne Vorwarnung (und entgegen der Absprache mit berechtigter B) einen Zwangsvollstreckungsbescheid von rund 6000.-€.
(Zur Situation : A hatte sich vor Jahren mit B auf diesen Unterhalt geeinigt und jahrelang wesentlich mehr bezahlt, als er von Gesetz wegen hätte tun müssen und wegen der Kinder gerade soviel für sich behalten, dass er das Nötigste für sich hatte. Mittlerweile ist die Auftragslage schlecht, er kämpft um das Überleben der Firma und hat für sich so gut wie nichts.)
A ist zahlungswillig, aber zahlungsunfähig.
Er sucht einen Anwalt auf, der Vollstreckungsbescheid wird zurückgenommen, wobei A die Kosten dafür trägt, weiter werden niedrige Ratenzahlungen mit dem Anwalt von B vereinbart.
Kurz darauf erhälkt A eine Rechnung von seinem Anwalt von über 1000,-€, zahlbar sofort und in einem Betrag, Dies kann A natürlich nicht leisten. Auf Ratenzahlungen läßt sich der Anwalt nicht ein.
A zahlt zunächst ein Viertel des Honorars, der Anwalt fordert den Restbetrag sofort und mit 10,75% Zinsen.
Fragen :
-Wären das Verhalten und die Forderungen des Anwaltes korrekt?
-Was könnte A tun (außer Insolvenz anzumelden) ?
-Wären das Verhalten und die Forderungen des Anwaltes korrekt?
Das mit den Zinsen kann man so nicht beurteilen, aber die Forderung an sich ist doch in Ordnung. Auch ein Mandant, der mit der Prämisse "ich bin pleite" zum RA geht, hat deswegen nicht automatisch Anspruch darauf, eine Stundung zu erhalten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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