Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwaltshonorar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwaltshonorar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
scaldata
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 23:15    Titel: Anwaltshonorar Antworten mit Zitat

Fall :

A ehält aufgrund eines titulierten Unterhaltes, den er mehrmals nicht bezahlen konnte, ohne Vorwarnung (und entgegen der Absprache mit berechtigter B) einen Zwangsvollstreckungsbescheid von rund 6000.-€.

(Zur Situation : A hatte sich vor Jahren mit B auf diesen Unterhalt geeinigt und jahrelang wesentlich mehr bezahlt, als er von Gesetz wegen hätte tun müssen und wegen der Kinder gerade soviel für sich behalten, dass er das Nötigste für sich hatte. Mittlerweile ist die Auftragslage schlecht, er kämpft um das Überleben der Firma und hat für sich so gut wie nichts.)

A ist zahlungswillig, aber zahlungsunfähig.
Er sucht einen Anwalt auf, der Vollstreckungsbescheid wird zurückgenommen, wobei A die Kosten dafür trägt, weiter werden niedrige Ratenzahlungen mit dem Anwalt von B vereinbart.
Kurz darauf erhälkt A eine Rechnung von seinem Anwalt von über 1000,-€, zahlbar sofort und in einem Betrag, Dies kann A natürlich nicht leisten. Auf Ratenzahlungen läßt sich der Anwalt nicht ein.
A zahlt zunächst ein Viertel des Honorars, der Anwalt fordert den Restbetrag sofort und mit 10,75% Zinsen.
Fragen :
-Wären das Verhalten und die Forderungen des Anwaltes korrekt?
-Was könnte A tun (außer Insolvenz anzumelden) ?

????? Danke...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 12:29    Titel: Re: Anwaltshonorar Antworten mit Zitat

scaldata hat folgendes geschrieben::
-Wären das Verhalten und die Forderungen des Anwaltes korrekt?


Das mit den Zinsen kann man so nicht beurteilen, aber die Forderung an sich ist doch in Ordnung. Auch ein Mandant, der mit der Prämisse "ich bin pleite" zum RA geht, hat deswegen nicht automatisch Anspruch darauf, eine Stundung zu erhalten.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.