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Verfasst am: 17.04.05, 12:11 Titel: "Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Gebühr
Wie hoch ist die RA-Gebühr für eine "einfache" Erbsache?
Es geht (hypothetisch) um erbende Geschwister einer Erblasserin. Eine der Schwestern hat sämtliche Adressen der Geschwister und die der Kinder verstorbener Geschwister zusammengestellt und einen RA beauftragt.
Der RA hat lediglich alle Erbberechtigten angeschrieben und die erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) angefordert und gesammelt weitergereicht.
Der Arbeitsaufwand für die RA-Kanzlei ist somit bei schätzungsweise maximal 10 bis 15 Stunden anzusetzen.
Den Erben wurden (im letzten Moment, also bei Einreichung der gesammelten Unterlagen) Vollmachten zur Unterschrift vorgelegt, es wurde allerdings nichts zu der möglichen Höhe der Gebühren ausgesagt.
Kann mir hier jemand helfen?
Danke!
Karin-Marie
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.04.05, 12:45 Titel: Re: "Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Ge
Karin-Marie hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitsaufwand für die RA-Kanzlei ist somit bei schätzungsweise maximal 10 bis 15 Stunden anzusetzen.
Solange nichts individuell vereinbart ist, berechnen sich RA-Gebühren nicht nach Aufwand, sondern nach dem Gegenstandswert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 18.04.05, 18:48 Titel: DANKE!! / und noch eine Nachfrage...
Für mich ist einleuchtend, dass ein RA nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt werden kann - Erfahrung, "Erleuchtungen", usw. usw. wollen und müssen auch bezahlt werden. Keine Frage - keine Diskussion.
Meine Anmerkung "maximal 10 bis 15 Stunden Arbeitsaufwand" hatte ich so hingestellt, weil ich die letztens getroffene Ansage des (fiktiven) RA noch im Ohr hatte: Er hat angekündigt, dass er 15% (!!!!!!) des Streitwertes in Rechnung stellen wird. Bei einem (fiktiven) Streitwert von 100.000 EUR wäre dies eine Summe von 15.000 EUR im Vergleich zu ca. 1800 EUR laut Tabelle.
In der Jugendsprache würde man wohl sagen: "voll krass, ej!"
Kein Wunder, dass viele Menschen nicht gern zu Rechtsanwälten gehen, wenn solche Dinge passieren (und sich natürlich auch herumsprechen).
Hat noch jemand eine (fiktive) konkrete Formulierung für mich, wie ich auf das Ansinnen des RA reagieren könnte/sollte?
Danke!
Karin-Marie
Verfasst am: 18.04.05, 19:41 Titel: Re: DANKE!! / und noch eine Nachfrage...
Karin-Marie hat folgendes geschrieben::
Für mich ist einleuchtend, dass ein RA nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt werden kann - Erfahrung, "Erleuchtungen", usw. usw. wollen und müssen auch bezahlt werden. Keine Frage - keine Diskussion.
Meine Anmerkung "maximal 10 bis 15 Stunden Arbeitsaufwand" hatte ich so hingestellt, weil ich die letztens getroffene Ansage des (fiktiven) RA noch im Ohr hatte: Er hat angekündigt, dass er 15% (!!!!!!) des Streitwertes in Rechnung stellen wird. Bei einem (fiktiven) Streitwert von 100.000 EUR wäre dies eine Summe von 15.000 EUR im Vergleich zu ca. 1800 EUR laut Tabelle.
In der Jugendsprache würde man wohl sagen: "voll krass, ej!"
Kein Wunder, dass viele Menschen nicht gern zu Rechtsanwälten gehen, wenn solche Dinge passieren (und sich natürlich auch herumsprechen).
Hat noch jemand eine (fiktive) konkrete Formulierung für mich, wie ich auf das Ansinnen des RA reagieren könnte/sollte?
Danke!
Karin-Marie
Wie wäre es, wenn Sie sich einen anderen Anwalt suchen ?
wenn er "ankündigt", 15 % nehmen zu wollen, gehört hierzu m.E. eine Honorarvereinbarung mit dem/den Mandanten.
Liegt eine solche nicht vor oder wird einer solchen ausdrücklich widersprochen, hat er nach RVG abzurechnen. Er kann natürlich auch das Mandat ablehnen, wenn er "dafür nicht arbeiten möchte".
LG _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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