Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Gebühr
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Gebühr

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Karin-Marie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 12:11    Titel: "Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Gebühr Antworten mit Zitat

Wie hoch ist die RA-Gebühr für eine "einfache" Erbsache?
Es geht (hypothetisch) um erbende Geschwister einer Erblasserin. Eine der Schwestern hat sämtliche Adressen der Geschwister und die der Kinder verstorbener Geschwister zusammengestellt und einen RA beauftragt.
Der RA hat lediglich alle Erbberechtigten angeschrieben und die erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) angefordert und gesammelt weitergereicht.
Der Arbeitsaufwand für die RA-Kanzlei ist somit bei schätzungsweise maximal 10 bis 15 Stunden anzusetzen.
Den Erben wurden (im letzten Moment, also bei Einreichung der gesammelten Unterlagen) Vollmachten zur Unterschrift vorgelegt, es wurde allerdings nichts zu der möglichen Höhe der Gebühren ausgesagt.
Kann mir hier jemand helfen?
Danke!
Karin-Marie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 12:45    Titel: Re: "Einfache" Erbsache - wie berechnet sich RA-Ge Antworten mit Zitat

Karin-Marie hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitsaufwand für die RA-Kanzlei ist somit bei schätzungsweise maximal 10 bis 15 Stunden anzusetzen.


Solange nichts individuell vereinbart ist, berechnen sich RA-Gebühren nicht nach Aufwand, sondern nach dem Gegenstandswert.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karin-Marie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 13:43    Titel: Schön, aber wie hoch... Antworten mit Zitat

Wie hoch ist diese Gebühr denn in Prozent?
Oder wie wird diese sonst berechnet?
Karin-Marie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

dafür gibt es eine Gebührentabelle
_________________
H.L.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

bevor das heitere Raten weitergeht, die Gebühren berechnen sich nach dem RVG. Das findest Du im Internet, auch einen entsprechenden Rechner.


LG
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Karin-Marie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 18:48    Titel: DANKE!! / und noch eine Nachfrage... Antworten mit Zitat

Für mich ist einleuchtend, dass ein RA nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt werden kann - Erfahrung, "Erleuchtungen", usw. usw. wollen und müssen auch bezahlt werden. Keine Frage - keine Diskussion.
Meine Anmerkung "maximal 10 bis 15 Stunden Arbeitsaufwand" hatte ich so hingestellt, weil ich die letztens getroffene Ansage des (fiktiven) RA noch im Ohr hatte: Er hat angekündigt, dass er 15% (!!!!!!) des Streitwertes in Rechnung stellen wird. Bei einem (fiktiven) Streitwert von 100.000 EUR wäre dies eine Summe von 15.000 EUR im Vergleich zu ca. 1800 EUR laut Tabelle.
In der Jugendsprache würde man wohl sagen: "voll krass, ej!"
Kein Wunder, dass viele Menschen nicht gern zu Rechtsanwälten gehen, wenn solche Dinge passieren (und sich natürlich auch herumsprechen).
Hat noch jemand eine (fiktive) konkrete Formulierung für mich, wie ich auf das Ansinnen des RA reagieren könnte/sollte?
Danke!
Karin-Marie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 19:41    Titel: Re: DANKE!! / und noch eine Nachfrage... Antworten mit Zitat

Karin-Marie hat folgendes geschrieben::
Für mich ist einleuchtend, dass ein RA nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt werden kann - Erfahrung, "Erleuchtungen", usw. usw. wollen und müssen auch bezahlt werden. Keine Frage - keine Diskussion.
Meine Anmerkung "maximal 10 bis 15 Stunden Arbeitsaufwand" hatte ich so hingestellt, weil ich die letztens getroffene Ansage des (fiktiven) RA noch im Ohr hatte: Er hat angekündigt, dass er 15% (!!!!!!) des Streitwertes in Rechnung stellen wird. Bei einem (fiktiven) Streitwert von 100.000 EUR wäre dies eine Summe von 15.000 EUR im Vergleich zu ca. 1800 EUR laut Tabelle.
In der Jugendsprache würde man wohl sagen: "voll krass, ej!"
Kein Wunder, dass viele Menschen nicht gern zu Rechtsanwälten gehen, wenn solche Dinge passieren (und sich natürlich auch herumsprechen).
Hat noch jemand eine (fiktive) konkrete Formulierung für mich, wie ich auf das Ansinnen des RA reagieren könnte/sollte?
Danke!
Karin-Marie



Wie wäre es, wenn Sie sich einen anderen Anwalt suchen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

wenn er "ankündigt", 15 % nehmen zu wollen, gehört hierzu m.E. eine Honorarvereinbarung mit dem/den Mandanten.

Liegt eine solche nicht vor oder wird einer solchen ausdrücklich widersprochen, hat er nach RVG abzurechnen. Er kann natürlich auch das Mandat ablehnen, wenn er "dafür nicht arbeiten möchte".

LG
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.