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Verfasst am: 18.04.05, 19:53 Titel: Müssen Lehrer auf Klassenfahrt BTM Medikamente an sich nehme
Mein Sohn ist 11 Jahre und hat ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom).
Er nimmt jeden Tag eine Tablette CONCERTA. Dieses Medikament fällt unter das BTM-Gesetz.
Nun stand die Klassenfahrt an.
Vor einigen Wochen, im Rahmen des Elternsprechtages, bat ich den Klassenlehrer das Medikament während der Klassenfahrt an sich zu nehmen.
Er sagte NEIN, mit der Begründung, die Kinder müssen Eigenverantwortlich handeln und ich solle meinem Sohn mal "etwas zutrauen".
Ich vertraue meinem Sohn. Er weiß wann und wieviel er von seinen Tabletten nehmen muss.
Aber was ist, wenn ein anderes Kind, aus welchen Gründen auch immer, die Tabletten nimmt, verschwinden lässt oder gar einem anderen Kind unterschiebt...?
Ich möchte ungern diese Verantwortung übernehmen!
Auf dem Elternabend vor ca. 3 Wochen kam das Thema noch einmal auf den Tisch. Auch weil Tim nicht das einzige Kind in der Klasse ist, welches solche oder ähnliche Medikamente nimmt.
Der Klassenlehrer lehnte es wieder ab, die Medikamente an sich zu nehmen.
Ich telefonierte vergangene Woche mit dem Schulleiter.
Ich schilderte ihm kurz das Problem und er hielt mit unserem Kinderarzt rücksprache.
Unser Kinderarzt bestätigte dem Schulleiter, daß das Medikament unter das BTM-Gesetz fällt.
Daraufhin bekam ich vom Schulleiter die Auskuft, das er dem Klassenlehrer die Anweisung erteilt, die Tabletten an sich zu nehmen und unter Verschluss zu halten.
Da war ich dann erstmal beruhigt....
Heute, am Tag der Klassenfahrt wollte ich dann dem Klassenlehrer die Tabletten geben.
Er lehnte es wieder ab, und verwies mich, dem Schulleiter die Tabletten zu geben.
Ich war etwas verwundert, gab die Tabletten dann beim Schulleiter ab.
Kurz darauf kam dann der Klassenlehrer auf mich zu und sagte, sehr böse und in einem schroffen Ton : "nach der Klassenfahrt müssen wir einen Termin machen er müsse dringend mit mir reden......".
Ich möchte diese Angelegenheit natürlich gerne ruhig klären, auch aus einer gewissen Angst heraus, Tim bekommt den "Zorn" des Lehrers hintenraus zu spüren....
Diese Problematik wird sich, wenn nicht geklärt jedes Jahr wiederholen, denn an unserer Schule wird jedes Jahr eine Klassenfahrt statt finden.
Wie verhalte ich mich in dieser Situation am besten ?
Gibt es irgendwelche Gesetze, Bestimmungen oder Grundregeln im Umgang und der Aufbewahrung von Medikamenten, die unter das BTM-Gesetz fallen?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe mit einem freundlichen Gruß
Aber was ist, wenn ein anderes Kind, aus welchen Gründen auch immer, die Tabletten nimmt, verschwinden lässt oder gar einem anderen Kind unterschiebt...?
...
Auf dem Elternabend vor ca. 3 Wochen kam das Thema noch einmal auf den Tisch. Auch weil Tim nicht das einzige Kind in der Klasse ist, welches solche oder ähnliche Medikamente nimmt.
Dann können die gleich eine Drogenparty schmeißen Nee, Scherz. Ich halte es wirklich für Verantwortungslos, dass der Lehrer so reagiert.
Ich frage mich wirklich, ob einer Minderjährigen person wirklich btmg Medikamente überlassen werden können.
Ich frage mich ausserdem, welche Position der Schulleiter hällt. Jeder einigermaßen gebildete Mensch weiß, dass ADS mit Crystal Speed, XTC ..... ähhmm.... sorry mit Methamphetaminen oder Amphetaminen behandelt wird. Wenn man es nicht weiß, dann sollte man es den Eltern glauben. Deshalb kann ich den Schulleiter auch nicht verstehen...
Ich kann den Lehrer schon verstehen. Er hat keinerlei medizinische Ausbildung und ist such nicht wie die Eltern mit dem Krankheitsbild vertraut und vom Arzt ausführlich informiert. Er weiß nur, daß dieses Medikament besonders strengen Vorschriften unterliegt, aber diese Vorschriften kennt er auch nicht im Detail.
Auf den ersten Blick könnte schon fraglich sein, ob er überhaupt zur "Abgabe" berechtigt ist, und ob er sie vor Ort ordnungsgemäß aufbewahren kann. Schon ein Verstoß dagegen kann Folgen für ihn haben, erst recht wenn das Mittel aus seinem Zimmer gestohlen wird und dann der Vorwurf kommt, er hätte es da nicht aufbewahren dürfen (ob dieser Vorwurf berechtigt wäre, ist eine andere Frage, aber aus Sicht des Lehrers ist das denkbar).
Ein weiteres Problem: es könnte sein, daß in bestimmten Fällen die Medikamentennahme kontraindiziert ist, und der Lehrer wissen müßte wann das zutrifft. Wenn er dann doch das Medikament dem Schüler gibt, wäre er verantwortlich. Er kann das aber nicht beurteilen, er kann auch gar nicht wissen ob es überhaupt solche Fälle gibt.
Eine bessere Lösung wäre, wenn der Arzt für die Dauer der Reise häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V verordnet, hier die Medikamentengabe. Dann könnte (durch die Krankenkasse bezahlt) am Urlaubsort z.B. eine Krankenschwester des Roten Kreuzes oder der Diakonie täglich ins Schullandheim kommen und dem Schüler das Medikament geben.
Ich würde an Stelle des Lehrers das nur übernehmen, wenn mir der Arzt schriftlich zusichert, daß ohne jede Ausnahme in jedem Fall täglich das Medikament gegeben werden kann und wenn eine dafür zuständige Behörde (Gesundheitsamt?) ebenfalls schriftlich zusichert, daß man dazu berechtigt ist und die vorgesehene Aufbewahrung rechtmäßig und ausreichend ist.
Soweit es mir bekannt ist, muss man die Medikamente nicht irgendwie an einer besonderen Stelle aufbewahren. Für die Aufbewahrung gilt genau das gleiche, wie für andere Medikamente: Man darf sie nicht in Reichweite der Kinder aufbewahren. Was passiert denn, wenn der Lehrer Schlaftabletten für sich mitnimmt und diese dann aus seinem Zimmer gestohlen werden?
Ich denke eher, dass die Mutter dem Lehrer die Aufgabe einer Bank (sorry, aber um 1 Uhr Nachts fällt mir kein besserer Vergleich ein) übernehmen soll. Die Mutter übergibt dem Lehrer das Medikament und dieser bewahrt es dann für den Schüler auf. Der Schüler ist berechtigt den lehrer 3x pro Tag nach dem Medikament zu fragen. Mehr als 3x geht nicht.
Zitat:
Eine bessere Lösung wäre, wenn der Arzt für die Dauer der Reise häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V verordnet, hier die Medikamentengabe. Dann könnte (durch die Krankenkasse bezahlt) am Urlaubsort z.B. eine Krankenschwester des Roten Kreuzes oder der Diakonie täglich ins Schullandheim kommen und dem Schüler das Medikament geben.
Ok, ich kann verstehen, wieso die Krankenkassen Gebühren so hoch sind Und was tut man dem Schüler damit an? Täglich kommt dann eine Krankenschwester um eine Pille zu geben. Wow.......
Sorry, aber ich kann auch leider nicht wirklich verstehen, wo das eigentliche Problem ist. Wieso haben alle sooo viel Angst um das btmg? Das btmg wird durch das Rezept für den Patienten aufgehoben. Da der Patient in dem Fall noch nicht volljährig ist, muss ein gesetzlicher Vertreter (also auch der Lehrer während der Klassenfahrt) das Medikament aufbewahren. Und wenn ich ehrlich bin, was soll denn passieren, wenn jemand doch die Packung klauen sollte? Auch wenn ein Kind eine ganze Packung dieser Pillen schlucken sollte, glaube ich nicht, dass irgendjemand dem Kind etwas anmerken würde.
Zitat:
Ich würde an Stelle des Lehrers das nur übernehmen, wenn mir der Arzt schriftlich zusichert, daß ohne jede Ausnahme in jedem Fall täglich das Medikament gegeben werden kann und wenn eine dafür zuständige Behörde (Gesundheitsamt?) ebenfalls schriftlich zusichert, daß man dazu berechtigt ist und die vorgesehene Aufbewahrung rechtmäßig und ausreichend ist.
Es ist alles eine Auslegungssache. Wenn ich Steine in den Weg legen will, dann kann ich natürlich auf diese ganzen Sachen bestehen. Ich kann mir auch natürlich jedes Auto aufschreiben, dass in einem Halteverbot hällt und dann den Herren in Grün übergeben. Aber das ist doch nicht der Sinn und Zweck einer modernen Gesellschaft! Kooperation und Toleranz sind die Zauberwörter. Man muss immer ein Risiko abschätzen und dann sehen, ob die Aktion wert ist das Risiko einzugehen. Beispiel Blitzer: AFAIK kostet ein Blitzer fürs weniger als 10 KM/h zu schnell fahren 15€. Will eine Gemeinde Geld machen, dann blitzen die Herren in Grün auch Verstöße mit 1KM/h. Geht es aber eher um Sicherheit, dann wird erst ab 14 km/h geblitzt.
Und wenn ich ehrlich bin, was soll denn passieren, wenn jemand doch die Packung klauen sollte? Auch wenn ein Kind eine ganze Packung dieser Pillen schlucken sollte, glaube ich nicht, dass irgendjemand dem Kind etwas anmerken würde.
Damit sprechen Sie genau einen der Punkte an, die ich meinte. Sie gehen davon aus, daß das harmlos wäre. Vielleicht haben Sie auch Recht damit, vielleicht kennen Sie das Medikament und können beurteilen, welche Wirkungen es hat.
Aber der Lehrer kann das nicht beurteilen. Er weiß nur, daß es unter das BtMG fällt, also unter wesentlich strengere Vorschriften als andere verschreibungspflichtige Medikamente. Das deutet darauf hin, daß mit diesem Arzneimittel besonders sorgsam umzugehen ist. Apotheker, Ärzte und vielleicht auch Krankenschwestern haben gelernt, was dabei zu beachten ist, Lehrer aber nicht. Der bloße Hinweis der Eltern "das können Sie ruhig machen" würde mir nicht ausreichen.
So teuer ist die Medikamentengabe durch eine Krankenschwester auch wieder nicht, das kostet der Krankenkasse etwa 6 Euro, bei einer Woche also weniger als 50 Euro.
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