Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zuwendungsbestätigung ausstellen ohne Gemeinnützigkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zuwendungsbestätigung ausstellen ohne Gemeinnützigkeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Easymatze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 22:24    Titel: Zuwendungsbestätigung ausstellen ohne Gemeinnützigkeit? Antworten mit Zitat

Hi

ich habe da mal eine Frage da alle in unserem Verein rechtlich total unbewandert sind.
Und zwar sind wir ein neu gegründeter Verein der sich jetzt im Vereinsregister registriert hat.
Nun planen wir eine Veranstaltung, Messe und Abendveranstaltung für 270Leute, und müssen dementsprechend auch Rechnungen schreiben etc.
Nun waren wir auf der Suche nach Sponsoren, doch uns stellte sich die Frage dürfen wir übehaupt Spendenquittungen/Zuwendungsbestätigungen ausstellen auch wenn wir kein gemeinnütziger Verein sind?
Oder anders gefragt welche Möglichkeiten haben wir als Verein dort Spenden entgegenzunehmen?

Unser Antrag auf Gemeinnützigkeit ist zwar beim Finanzamt, jedoch sehe ich persönlich nicht die Chance das dieser durchgehen wird.
Deshalb wissen wir jetzt auch nicht ob wir mit den Spenden rechnen können, oder ob wir unseren Wohltätern eine Absage erteilen müssen.

Wäre nett wenn ihr antworten könntet, denn die Veranstaltung ist schon am 24. Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zuwendungsbestätigungen dürfen nur von Körperschaften ausgestellt werden, die von der Körperschaftssteuer befreit sind. Körperschaften, die von der Körperschaftssteuer befreit werden können, sind in §5 des Körperschaftssteuergesetzes aufgelistet.
Voraussetzung für die Befreiung eines Vereines von der Körperschaftssteuer ist u.a. die ausschließliche Verfolgung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke.

Es ist auch gar nicht möglich, als nicht von der Körperschaftssteuer befreite Körperschaft eine Zuwendungsbestätigung auszustellen, denn auf der Zuwendungsbestätigung muss der entsprechende Befreieungsbescheid des Finanzamtes genau benannt werden.

Vorsicht! Für die dem Fiskus aufgrund einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung entgangenen Steuereinnahmen haftet der Aussteller dieser Zuwendungsbestätigung!

Spenden kann euer Verein aber natürlich auch ohne Zuwendungsbestätigung entgegennehmen, allerdings kann der Geber diese dann nicht von seiner Steuer absetzen.

JS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Easymatze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

ich danke für die schnelle Antwort.
Und ich denke dort liegt das Problem, das die Stiftung die Spenden möchte natürlich auch ihre steuerlichen Vorteile nutzen möchte.

Aber ich habe da noch eine andere Frage ( weil sich wieder keiner auskennt Weinen )

Auf allen Rechnungen muss ja solch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer stehen.
Nun hab ich 2Stunden mit dem Bundesfinanzamt, dann der Außenstelle, dann wieder mit dem Bundesamt und letzendlich mit meinem Finanzamt Hamburg Nord telefoniert bis heraus kam das ich einen Antrag auf eine Steuernummer machen muss.

Jetzt stellt sich die Frage wie muss der aussehen, er sagte etwas davon das ich zeigen muss das wir Umsatzsteuerpflichtig sind und wie hoch unser Umsatz ist.
Hat jemand eine Idee wie man das in eine Form bringt, welche das Finanzamt akzeptiert?
Oder gibts da schon Vorlagen für?

Danke nochmal im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nanu, seit wann muss man dem Finanzamt nachweisen, dass man umsatzsteuerpflichtig ist?
Soll das im Umkehrschluss heissen, dass man ohne einen solchen Nachweis nicht umsatzsteuerpflichtig ist??
Ehrlich gesagt, dann würde ich auf einen solchen Antrag verzichten Smilie

Und wenn schon das örtliche und das Bundesfinanzamt (was immer das ist) nicht weiterhelfen können - wer soll es denn dann können?

Ich würde einfach einen formlosen Brief schreiben und um Zuteilung einer solchen Nummer bitten. Entweder man bekommt sie dann ohne Weiteres zugeteilt oder es kommt eine Nachfrage mit Hinweisen auf die vom Finanzamt benötigten zusätzlichen Informationen.

Beides hilft weiter.

JS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.