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Hallo!
Ich benötige einen juristischen Rat.
Ich habe vor zwei Jahren ein neues Haus gekauft. Nun ist die Zirkulationspumpe an der Heizanlage kaputt und muss ausgetauscht werden. Der Bauleiter teilte mir gestern mit, dass dieser Austausch nicht mehr unter die Garantieleistungen falle, da - entgegen der im Kaufvertrag vereinbarten fünfjährigen Gewährleistungsfrist - bei drehenden Teilen die Garantie nach zwei Jahren ablaufe. Entspricht dies den Tatsachen oder muss die Baufirma die Kosten eventuell doch übernehmen?
Freue mich über Hilfe.
Gruß
Lisa
Das kommt auf deinen Vertrag an. Steht da nun Garantie oder Gewährleistung. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Die Garantie ist freiwillig, deshalb kann man da fast alles Vereinbaren, solange es nicht gegen anderes Recht verstößt. Da hätte man sogar Schreiben können, alle Pumpen sind nicht in der Garantie. Das währe Rechtens.
Was anderes gilt bei der Gewähleistung. Gesetzlich ist, glaub ich, bei Bauleistungen 5 Jahre. Vertraglich nach VOB, kann sie auf zwei Jahre Verkürzt werden. Vertraglich währe es deshalb auch möglich, nur einen Teil auf zwei Jahre zu Begrenzen, und für den Rest weiterhin 5 Jahre zu geben.
Alle Zahlen unter Vorbehalt, da nicht Kontrolliert.
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