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versicherungsschutz keine unterlagen bekommen jetzt unfall!

 
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deni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 08:56    Titel: versicherungsschutz keine unterlagen bekommen jetzt unfall! Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe einen unfall gebaut. habe anfang märz eine haftpflichtversicherung abgeschlossen und bis dato keine unterlagen bekommen?!?! konnte bei unfall nichts aushändigen und war etwas peinlich. die rechnung ist
daher nicht bezahlt, weil ich den beitragsformular zur bezahlen noch nicht bekommen habe....dies ist ja nun 5 oder 6 wochen her.

was soll ich nun tun? bin ich nun versichert?
trau mich bei versicherung gar nicht anrufen.

oder ist dies kein problem?

gruss deni
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Rufen Sie bei der Versicherungsgesellschaft an und fragen Sie nach, ob Ihre Versicherung bereits policiert wurde.
Wenn die Versicherungspolice auf dem Postweg zu Ihnen verloren gegangen sein sollte, bitten Sie die Versicherung, Ihnen eine Kopie der Unterlagen zuzusenden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer Doppelkarte angemeldet haben, geniessen Sie auch ohne Policierung vorläufigen Deckungsschutz in der Haftpflichtversicherung.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo deni,

ich vermute mal, es geht hier um Kraftfahrt-Haftpflicht.

Also, wer noch keinen Versicherungsschein mit Beitragsrechnung hat, kann logischerweise auch noch keinen Beitrag zahlen.
Aber Versicherungsschutz besteht hier trotzdem aufgrund der vorläufigen Deckung.

Vorgehensweise: zunächst beim Versicherer anrufen, Versicherungsschein-Nr. erfragen, gleich den Schaden melden (telefonisch). Dann dem Unfallgegner die Versicherungsdaten mitteilen.
Sobald der Versicherungsschein mit Beitragsrechnung kommt: so schnell wie möglich bezahlen (sofern kein Lastschrift-Einzugsverfahren vereinbart), da bei Zahlungsverzug des Erstbeitrages der Versicherungsschutz rückwirkend (!!) wegfällt.

Wenn Lastschrift vereinbart ist: unbedingt dafür sorgen, dass das Konto Deckung hat, sonst gilt hier auch der Erstbeitrag als nicht rechtzeitig gezahlt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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