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ich bin Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr in Sachsen und wir wollen in diesem Jahr einen Pokalwettkampf in der Feuerwehrdisziplin Löschangriff-nass durchführen. (mit ca. 8 Mannschaften)
Wir haben die Idee an diesem Tag ein kleines Wettbüro einzurichten, wo man aus den 8 teilnehmenden Mannschaften einen Sieger tippen kann.
Der Spaß soll bei diesem Wettkampf und beim "Wettbüro" im Vordergrund stehen und der Tippeinsatz soll bei höchstens 1 Euro liegen. Wir erwarten insgesamt ca. 200 bis 300 Zuschauer. Alle Einnahmen durch abgegebene Tipps vor dem Wettkampf werden wieder ausgeschüttet (es wird also kein Gewinn für die Feuerwehr oder sonst irgend jemanden erzielt)
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Nun meine Fragen: Laut §18 1b des Rennwett- und Lotteriegesetz müssen wir keine Steuern zahlen, wenn wir 650 Euro als Gesamtwetteinsatz aller Zuschauer nicht übersteigen. Ist diese Annahme richtig?
Müssen wir das kleine "Wettbüro" anmelden, wenn ja wo?
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