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Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß?

 
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dw_131
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 13:34    Titel: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Hallo,

unsere Wohnung haben wir direkt von der Gemeinde gekauft in einem großen Doppel-Mehrfamilienhaus ( erste Hälfte hier A genannt, zweite B) gekauft. Die beiden Hälften haben Ihr jeweils Ihre eigene Flurstücksnummer und auch Hausnummer, haben je Ihren eigenen Eingang, sowie Treppenhaus und werden auch getrennt verwaltet. Hälfte A und Hälfte B machen also jeder Ihr eigenes Ding.

Jedoch stehen nun im Grundbuch alle Eigentümer aus Hälfte A und Hälfte B zusammen unter jeweils dem Flurstück A und B. Also jedem aus der Hälfte A (wie schon gesagt eigenes Flurstück) gehört auch mit die Hälfte B (auch eigenes Flurstück) sowie umgekehrt (Namen und Eigentumsanteile auf allen beiden Flurstücksauszügen gleich).
Keine Ahnung was da schiefgegengen ist.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muß nun ein Mehrheitsbeschluß auch mit den Leuten aus der anderen Hälfte geschloßen werden? Darf es nur einen gemeinsamen Verwalter geben? Oder muß man erst irgendwie das Grundbuch bereinigen lassen?

Danke!

mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:31    Titel: Re: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Lies bitte mal in Deiner Teilungserklärung nach, dann weisst Du ob es ein Fehler des Grundbuchamtes ist oder ob Ihr eine große Eigentümergemeinschaft mit zwei Gebäudeteilen seid.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:38    Titel: Re: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Es ist die Frage, ob ein Fehler beim GBA passiert ist oder bei der Antragstellung.

Hat das GBA auf einen richtigen Antrag falsch eingetragen, muß lediglich das Grundbuch berichtigt werden. Da müssen Eure Nachbarn nicht zustimmen, das ist ein Verfahren, das das GBA sogar von Amts wegen starten soll.

Anders, falls der Fehler bei Antragstellung passiert ist. Dann müssen alle im Grundbuch berechtigten einer Änderung zustimmen. Der entsprechende Vertrag muß auch vor dem Notar geschlossen werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 16:09    Titel: Re: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Vermutlich gibts hier gar keine Teilungserklärung. Es könnte sich - was wir nicht hoffen wollen - um Bruchteilseigentum handeln. Aber wo wird sowas beurkundet? im Osten?
Vielleicht handelt es sich auch um Dauerwohnrechte (die ersten Versuche in den 60ern, Eigentumswohnungen zu bilden.
Ich schätze, Ihre Frage kann Ihnen nur der Notar oder der Grundbuchbeamte beantworten.
MfG
Lucky
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dw_131-
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 18:18    Titel: Re: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Also danke erstmal!
Ja das Haus befindet sich im Osten und die Eintragung wurde in den frühen 90zigern also kurz nach der Wende gemacht!
Was wäre so schlimm an Bruchteilseigentum? auf den GB Auszug stehen immer tausenstel Werte in einer Spalte die zusammengerechnet 1000 ergeben, ist das Bruchteilseigentum? Eine Teilungserklärung liegt mir nicht vor!
Die Frage ob für die beiden Haushälfen ein Verwalter zuständig sein muß würde mich brennend interessieren!

mfg DW
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:06    Titel: Re: Grundbucheintragung bindend für Mehrheitsbeschluß? Antworten mit Zitat

Die Tausendstelwerte lassen darauf schließen, daß eine WEG-Teilung vorliegt.
Sie haben also Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (d.h. eigenes Grundbuchblatt, eigene Band- und Blattstelle) verbunden mit soundsoviel / 1.ooo stel MEA (Miteigentumsanteile) am Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung muß eine Nummer haben und im Grundbuch mit Wohnungseigentum oder Sondereigentum bezeichnet sein.

Der Unterschied zum Bruchteilseigentum ist:
Ist Ihr Nachbar und Miteigentümer z.B. im 1. OG links pleite und seine Wohnung wird versteigert, so wird nur seine - aber nicht Ihre (!) Wohnung versteigert.
Bei Bruchteilseigentum wird das ganze Haus versteigert.

Wenn ein Miteigentümer einen WEG-Verwalter will, so muß einer bestellt werden.
Es wäre ja durchaus auch von Vorteil, wenn ein Profi den Laden steuert. Wenn die Eigentümer alles alleine machen und alle Laien sind, dann kommt nur Mist raus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:09    Titel: Grundbuchauszug oder Teilungserklärung Antworten mit Zitat

Kann es sein, daß die Liste mit den 1.ooo stel-Anteilen, die unterm Strich 1.000 ergeben, nicht im Grundbuch steht, sondern daß es sich hierbei um die Teilungserklärung handelt? In diese gehört nämlich die Tausendstelliste rein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:12    Titel: Vereinigtes Grundstück Antworten mit Zitat

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muß nun ein Mehrheitsbeschluß auch mit den Leuten aus der anderen Hälfte geschloßen werden? Darf es nur einen gemeinsamen Verwalter geben? Oder muß man erst irgendwie das Grundbuch bereinigen lassen?

Vermutlich hat alles seine Ordnung. Zwei Flurstücke wurden vereinigt und dann gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt.
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dw_131-
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 09:21    Titel: Re: Vereinigtes Grundstück Antworten mit Zitat

Hallo,
Sie haben recht es hat jeder sein eigenes Grundbuchblatt
Ja nur das was ich nicht verstehe ist das alle Eigentümer der Hälfte A auch Miteigentümer der Hälfte B sind, obwohl im Grundbuch 2 getrennte Flurstücke, die auch nicht ersichtlich früher zusammengehört haben also 2 völlig unterschiedliche Nummern haben das kann doch nicht sein. Das wäre ja so als wenn Ihren Nachbars Eigenheim ihnen mitgehören würde und Ihres auch Ihn mitgehört.

mfg
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RM
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 10:15    Titel: Re: Vereinigtes Grundstück Antworten mit Zitat

Wenn es zu jeder Wohnung ein Grundbuchblatt gibt, ist also Wohnungseigentum gebildet worden. Eine Teilungserklärung muss also existieren. Ohne Kenntnis der Teilungserklärung wird sich das Problem hier mit Sicherheit nicht lösen lassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:06    Titel: Re: Vereinigtes Grundstück Antworten mit Zitat

Die Urkundenrolle sollte durchgelesen werden, dann wissen Sie wo der Fehler liegt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:15    Titel: Re: Vereinigtes Grundstück Antworten mit Zitat

Vielleicht sind ja die beiden Flurstücke zu "einem Grundstück im Rechtssinne" vereinigt worden.
Wenn dem so ist, dann gibt es keine getrennten Grundstücke mehr, auch beide noch im Katasterplan als getrennte Grundstücke auftauchen.
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