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Schülerakte einsehen ??

 
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Subjekt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 13:15    Titel: Schülerakte einsehen ?? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

dürfen Eltern die Schülerakte ihrer Kinder einsehen? Betrifft eine Schule in Bayern (Gymnasium), 7.Klasse.

Danke für die Antworten


Subjekt
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

In Niedersachsen können die Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes / Schülers problemlos die Schulakte sehen;
zu jederzeit

Ab 14 Jahren hat auch der Schüler selbst die Möglichkeit dazu

dürfte eigentl. (keine Garantie) keien andere Regelung in Bayern sein.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

wie stände es in hessen?
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie In Hessen geht morgen einer ins Sekretariat und will seine Akte sehen, oder? Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
wie stände es in hessen?


§ 72 HSchG Abs. 4

Jugendliche, die Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler haben das Recht,
Akten der Schule, Schulaufsichtsbehörden und des schulärztlichen Dienstes, in denen
Daten über sie gespeichert sind, einzusehen. Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn die
Daten der Betroffenen mit Daten Dritter derart verbunden sind, dass die Trennung nicht
oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. In diesem Fall ist den
Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Arzthaftungsfrage Sehr glücklich

Darf ich noch fragen was eigendlich alles in Schülerakten steht?

Bernhard Diener hat folgendes geschrieben::

Smilie In Hessen geht morgen einer ins Sekretariat und will seine Akte sehen, oder? Smilie

*hust* ich verbitte mir diese Anschuldigungen Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht - so in Niedersachsen zumindest - erstmal auf Seite 1:

" NICHT VOLLJÄHRIG "

wenn man denn tatsächlich nicht 18 ist.

dann die ganzen Zeugnisse, und evtl. Eintragungen, evtl. negativer und/oder positvier Natur sind.
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