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Verfasst am: 06.10.04, 14:10 Titel: Einfahrtsradius einer Garage
Hallo,
wer kann mir sagen, wie groß der Einfahrradius zwischen zwei gegenüberliegenden Garagen sein muss ???
Wir haben eine DHH erworben mit einem Zufahrtsweg vor dem Haus, der zu unseren Garagen führt. Die Garage von uns und unserem Nachbarn liegen direkt gegenüber. Momentan ist es nur mit ca. 10 - 15 Rangierversuchen möglich, mit einem normalen Kombi einzuparken. Ist das normal ???
Verfasst am: 06.10.04, 15:09 Titel: Re: Einfahrtsradius einer Garage
Mir ist keine Bestimmung bekannt, dass man unbedingt mit einem Auto in eine Garage einfahren muß. Es kann auch ein Fahrrad sein.
Ob die Garagen den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen, erfahren sie beim Buamt, bzw. müßte aus den ihnen vorliegenden Baugenehmigungsunterlagen hervorgehen.
Die Gargenverordnung (NRW) gibt genaue Auskunft hierzu. Es kommt dabei auf die Anordnung, Breite, und Aufstellungsrichtung zur Fahrgasse an.bei einer Anordnung von 90 Grad zur Fahrtrichtung muss dien erforderliche fahrgassenbreite bei einer Garaegnbreite von 2,50 m mindestens 5,50 m betragen. (§ 6 GarVO).
Mir ist keine Bestimmung bekannt, dass man unbedingt mit einem Auto in eine Garage einfahren muß. Es kann auch ein Fahrrad sein.
@BGB,
warum erzählen Sie immer nur Blödsin!!!!!
Die definition Garage ist:
Einstellraum für Kraftfahrzeuge
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