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Spätes Geständnis im TV

 
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LarsG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 18:54    Titel: Spätes Geständnis im TV Antworten mit Zitat

Der Fall liegt schon gute vier Jahre zurück:

In einer Diskothek kam es wegen einem blöden Spruch zu einem Handgemenge. Ein Jugendlicher sagte zu einem "Pop-Star" das ihm seine Musik nicht gefällt, worauf hin er auf den Jugendlichen losging, wild um sich schlug, und den Jugendlichen auch im Gesicht traf. Der Schlag war angeblich mit Schmerzen verbunden, aber mit keinen größeren Verletzungen.

Der Vorfall wurde von dem Jugendlichen in der selben Nacht bei der Polizei zu Protokoll gegeben, und der Pop-Star wurde von dem Jugendlichen angezeigt. Später wurde dem Jugendlichen per Post von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, das die öffentliche Klage mangels öffentlicher Interesse nicht erhoben wird. Der Jugendliche hätte die Möglichkeit, die Angelegenheit als Privatklage zu verfolgen. Das erschien ihm aber ziemlich aussichtslos, weswegen er die Sache nicht weiter verfolgte.

Vor wenigen Monaten hat der Pop-Star ein Fernsehinterview (ARD) gegeben, und dort eher nebenbei von dem damaligen Vorfall berichtet. Ungefährer Wortlaut: "...da hat der Typ mich so genervt das ich ihm ein paar auf die Fresse gehauen habe".

Kann der Pop-Star vom Jugendlichen jetzt im nachhinein noch für die damalige Tat belangt werden, und die TV-Aussage als Beweis verwenden?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Körperverletzung verjährt erst nach 5 Jahren, §§223, 78 StGB.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Popstars (mit viel Geld) ist denkbar, dass ein höheres Schmerzensgeld - unabhängig vom Strafverfahren - rauskommt. Es wäre daher sinnvoller ein Zivilverfahren durchzuführen. Hier ist Verjährungsfrist 3 Jahre.
_________________
mfg
Klaus
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LarsG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ereignete sich aber schon im Jahr 2001, also mehr als drei Jahre. Lohnt es sich trotzdem, einen Anwalt zu nehmen? Oder muss der Jugendliche damit rechnen, das der Pop-Star sich (weil er viel Geld hat) einen sehr guten Anwalt holt, der die Geschichte zu Lasten des Jugendlichen umkehrt?
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Spik3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein guter Anwalt kann nichts an Tatsachen ändern.
Gewalt ist Gewalt egal von wem, ein 100% Beweis + Zeugenaussagen auf seiner Seite und der andere ist sogut wie schuldig hat er selbiges nicht als Gegenargument vorzuweisen.
Da kann kein toller Anwalt was machen, immer dieses gelaber: der hat nen guten Anwalt...

Wo steht geschrieben das ein Anwalt gut ist oder schlecht? Wer beurteilt das? Die Presse?

Bin ma gespannt ob Jackson in USA verurteilt wird btw.
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