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Päkchen verschwunden

 
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MarekTarek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 17:44    Titel: Päkchen verschwunden Antworten mit Zitat

Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel verkauft und in die Artikelbeschreibung unversicherter Versand rein geschrieben. Nach erfolgreichem Verkauf habe ich das Geld auch erhalten und die Ware als Päkchen los geschickt. Leider ist die Ware noch nicht angekommen und auf meinen Nachforschungsantrag habe ich auch noch keine Antwort erhalten. Nun will er Käufer sein Geld zurück. Da ich aber nicht weis ob er das Päkchen erhalten hat oder nicht, will ich Ihm das Geld nicht zurück Überweisen bis der verbleib des Päkchens geklärt ist. Ist meine Handlung rechtens so? Wenn die Ware verschwunden ist muss ich Ihm dann das Geld zurück Überweisen oder ist das sein Pech?

Danke

Marek
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Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie kein gewerblicher, sondern Privatverkäufer sind, trägt Ihr Käufer das Versandrisiko (§ 447 BGB). Sollte es allerdings zu einer Klage durch Ihren Käufer kommen, müßten Sie vor Gericht glaubhaft machen, das Päckchen versandt zu haben.
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
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