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Der Verkäufer meiner Wohnung setzt mich unglaublich unter Druck so daß ich die Angelenheit einem Fachanwalt und Steuerberater zur weiteren Bearbeitung übergeben habe - zu meinem Glück -. So wurde festgestellt, daß die Vertragsunterlagen nicht komplett sind und heute soll der Rest geschickt werden. Nun hat sich der Verkäufer ausser an den Anwalt auch an mich gewandt, er hat mich aufgefordert, den Anwalt zu veranlassen bei ihm anzurufen und telef. sämtliche Fragen zu klären und mir hat er schriftlich eine Frist gesetzt zur Entscheidung, ob ich kaufe oder nicht bis zum 4.5. Meiner Ansicht nach kann der Verkäufer auf keinen Fall mein Vorkaufsrecht in Frage stellen, bestimmt dieses Vorkaufsrecht der Notar (der hat sein Büro im gleichen Haus meines VM) oder kann der Verkäufer mein Vorkaufsrecht mit einer Frist bis zum 4.5. ausser Kraft setzen?
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