Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kosten der Inanspruchnahme bei ungerechtfertigter Forderung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kosten der Inanspruchnahme bei ungerechtfertigter Forderung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tatomir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 08:16    Titel: Kosten der Inanspruchnahme bei ungerechtfertigter Forderung Antworten mit Zitat

zahlt ein schuldner nicht, so hat der anwalt anspruch auf ersatz seine kosten von ihm unter dem gesichtspunkt des verzuges.

woraus ergibt sich der Anspruch auf erstatz seiner kosten, wenn gegen seinen mandanten eine ungerechtfertigte forderung erhoben wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr.Gonzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

"Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten als erstattungsfähiger Schaden

OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 566

Nimmt ein Versicherer einen anderen rechtsgrundlos in Anspruch, kann darin ein leichtfertiges und gewissenloses Handeln als Sittenverstoß liegen, das die außergerichtlich aufgewandten Rechtsanwaltskosten zu einem erstattungsfähigen Schaden macht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Versicherungsgesellschaft einen Beamten der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege des Regresses zu Erstattungsleistungen auf Grund des Brandes im Flughafen Düsseldorf in Anspruch genommen, obwohl dieser eindeutig wegen der allenfalls fahrlässigen Mitverursachung nicht selbst haftete. Da regelmäßig die Anstellungskörperschaft haftet, es sei denn, dem Beamten wird Vorsatz zur Last gelegt, betrachtete das OLG die Inanspruchnahme des Feuerwehrmannes persönlich als leichtfertiges Handeln. Es sei klar ersichtlich gewesen, dass die Haftung des Feuerwehrmannes von vornherein ausschied.

In anderen Fällen einer erfolglosen außergerichtlichen Inanspruchnahme zahlt der Mandant seine Anwaltskosten selbst, hat also keinen Erstattungsanspruch."


Quelle: http://www.advokat-online.de/Schwerpunkte/Vertragsrecht/vertragsrecht.html

Mich würden auch mal andere Meinungen dazu interessieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt demnach wohl nur für offensichtlich unbegründete Forderungen.
Kann die Gegenseite also plausibel machen, wieso sie ihre Forderung für begründet hielt, ist es wohl weniger aussichtsreich, seine Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tatomir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

es kann doch nicht sein, das z.b. ein ehemliger geschäftspartner ankommt, behauptet, er bekomme noch geld vom partner z und z steigt nicht durch, nimmt sich einen anwalt, der die ansprüche (außergerichtlich) abwehrt und z bleibt auf seinen anwaltskosten sitzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr.Gonzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

sehe ich auch so. wer hätte zur Anspruchsgrundlage mal eine Idee?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dr.Gonzo hat folgendes geschrieben::
sehe ich auch so. wer hätte zur Anspruchsgrundlage mal eine Idee?


Das zitierte Urteil betrifft den außervertraglichen Bereich. Fehlen Vertragsbeziehungen, besteht ein Erstattungsanspruch nur in Ausnahmefällen wie dem geschilderten.

Bestehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Anspruchsteller und dem Anspruchsgegner liegt in einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme im Zusammenhang mit dem Vertrag regelmäßig eine Vertragsverletzung (früher: pVV) vor, die zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch Anwaltskosten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tatomir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich aber bei nachvertraglichen Ansprüche, also wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, von einer Partei aber noch unberechtigte Ansprüche aus dem Verhältnis gestellt werden. Können hier die Anwaltskosten auch nach den Grundsätzen der pVV geltend gemacht werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie das Posting von Servicer noch einmal.
"Außervertraglich" = nicht auf einen Vertrag bezogen, nicht "nicht auf einen *noch bestehenden* Vertrag bezogen".
Unerheblich ist aber, ob der Vertrag noch besteht oder ob aus einem früheren Vertrag Ansprüche erhoben werden. Bei vielen Verträgen ist das ja auch die Regel.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.