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Frau A hat im Fitneßstudio einen 16 Monate laufenden Vertrag abgeschlossen. Jetzt möchte Frau A vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Wie kann sie das erreichen?
Hallo,
das hat wenig mit Vereinsrecht zu tun (weil ein Fitnessstudio ein Unternehmen und kein Verein ist), sondern eher mit Verbraucherrecht.
Meine Meinung: grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden.
Sofern in dem Vertrag keine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung vorgesehen ist, geht dies höchstens aus "wichtigem Grund". Das kommt dann in Betracht, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigungswilligen unzumutbar ist.
Ob das in einer bestimmten Situation der Fall ist, darüber muss letztlich oft das Gericht entscheiden.
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