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GFS in BW

 
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klee.ne
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 14:24    Titel: GFS in BW Antworten mit Zitat

Hallo,ich bräuchte ganz dringend Hilfe,vielleicht weiß ja jemand genaueres.
Erstens muss ich wissen, nach welchen Kriterien eine GFS in Form einer Referat-Präsentation gewertet werden muss bzw. gewertet werden darf.
Ich habe nämlich vor kurzen eine solche GFS im Fach französisch gehalten, und dafür eine Note bekommen , die sich sehr seltsam zusammen setzt: 1 mal Präsentation
1 mal Sprache des schriftlichen Dokuments( ist dies zwingend zu berwerten?)
1 mal Aufbau des schriftlichen Dokuments,obwohl keine Vorlagen gegeben waren,d.h. wir haben keine Informationen erhalten,worauf beim schriftlichen teil geachtet wird.
Könnte mir da jemand helfen?
Ganz lieb
klee.ne
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Verzeih mir meine Unwissenheit: was ist eine GFS? Hilfreich wäre vielleicht auch noch zu wissen, welche Schule Du besuchst und in welche Klasse Du gehst
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klee.ne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 21:36    Titel: Entschuldigung,vergessen Antworten mit Zitat

Eine GFS ist eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleiistungen, also eine Arbeit, die zusätzlich gemacht wird, wie zum Beispiel ein Referat,eine Präsentation,eine selbst organisierte Exkursion,etc.Sowas gibt es in Baden-Württemberg mittlerweile ab der 8. Klasse , und bis zur 10. (Ich besuche die 10.Klasse) muss man im Jahr davon eine in irgendeinem Fach machen.
Hilft ihnen das weiter?
Liebe Grüße
Olga
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max.
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weiß, ist die Bewertung einer GFS dem Lehrer überlassen, ohne dass es dafür genaue Vorgaben gibt. Zumindest wurden bei mir in der Kursstufe in den letzten beiden Jahren die "Lernleistungen" von jedem Lehrer anders bewertet.
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so! Dafür gibt es in der Tat keine festgesetzten Regelungen. In der 10. Klasse allerdings, kann man schon gewisse Ansprüche stellen. Ein Schüler sollte schon in der Lage sein, seine schriftlichen Ausarbeitungen nach den Regeln der Rechtschreibung und Grammatik korrekt darzulegen. Auch eine gewisse Gliederung im schriftlichen Aufbau kann man da sicher erwarten.
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