Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.10.04, 09:10 Titel: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?
Es geht um einen Betrieb mit einer 5-Tage-Woche. Ein Arbeitnehmer meldet sich Donnerstag und Freitag und ist am Montag wieder anwesend ODER er war am Freitag anwesend und meldet sich Montag und Dienstag krank - und ist Mittwoch wieder anwesend. Es gibt keine Regelung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorliegen muss.
Im Entgeldfortzahlungsgesetz §5 wird von "Kalendertagen" gesprochen und da beginnt das Problem:
Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird und damit die Krankheit 4 Kalendertage dauerte und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist.
Im Gesetz ist dieser Fall nicht geregelt, Urteile dazu konnte ich bisher nicht finden. Kann irgendjemand helfen? (Verwundert ist man, weil ein Outsourcing stattgefunden hat und der vorherige AG die Wochenenden nie dazuzählte.)
Es geht nicht um derzeitige Probleme, der eine aufgetretene Fall konnte problemlos so geregelt werden, jedoch wäre es für die Zukunft interessant.
Verfasst am: 06.10.04, 09:32 Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?
Dein Arbeitgeber hat Recht. Die Antwort ergibt sich aus dem Gesetz, das zwischen "Kalendertagen" und "Arbeitstagen" differenziert:
§ 5 Abs. 1 S.2 KSchG:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Wer also Freitag bis Montag krank ist, ist 4 Kalendertage krank und somit länger als 3 Kalendertage. Deshalb muß er am auf den 3.Kalendertag folgenden Arbeitstag - das ist hier der Montag - die AU-Bescheinigung vorlegen.
Verfasst am: 06.10.04, 11:05 Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit von Donnerstag bis Freitag dauert, dann sind das zwei Kalendertage. Das Wochenende würde nur dann hinzugerechnet, wenn die AU zum Beispiel von Freitag bis einschließlich Montag dauert - das wären dann nämlich vier Kalendertage.
Allerdings kann der Arbeitgeber zumindest in Einzelfällen verlangen, daß bereits vom ersten Tag der AU an eine AU-Bescheinigung des Arztes beizubringen ist.
Verfasst am: 06.10.04, 14:18 Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?
Sascha hat folgendes geschrieben::
Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird und damit die Krankheit 4 Kalendertage dauerte und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist.
Sascha hat folgendes geschrieben::
Im Entgeldfortzahlungsgesetz §5 wird von "Kalendertagen" gesprochen und da beginnt das Problem:
Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird
Natürlich besteht das Wochenende aus 2 Kalendertagen, darüber gibt es nichts zu diskutieren.
Aber eine Krankheit dauert immer nur solange, wie sie dauert. Wenn du am Freitagabend wieder gesund bist, bist du am Wochenende nicht krank. Solange im Gesetz nichts anderes steht, ist das eine völlig klare Sache.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.