Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sascha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 09:10    Titel: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Es geht um einen Betrieb mit einer 5-Tage-Woche. Ein Arbeitnehmer meldet sich Donnerstag und Freitag und ist am Montag wieder anwesend ODER er war am Freitag anwesend und meldet sich Montag und Dienstag krank - und ist Mittwoch wieder anwesend. Es gibt keine Regelung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorliegen muss.

Im Entgeldfortzahlungsgesetz §5 wird von "Kalendertagen" gesprochen und da beginnt das Problem:

Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird und damit die Krankheit 4 Kalendertage dauerte und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist.

Im Gesetz ist dieser Fall nicht geregelt, Urteile dazu konnte ich bisher nicht finden. Kann irgendjemand helfen? (Verwundert ist man, weil ein Outsourcing stattgefunden hat und der vorherige AG die Wochenenden nie dazuzählte.)

Es geht nicht um derzeitige Probleme, der eine aufgetretene Fall konnte problemlos so geregelt werden, jedoch wäre es für die Zukunft interessant.

Sascha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 09:32    Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Dein Arbeitgeber hat Recht. Die Antwort ergibt sich aus dem Gesetz, das zwischen "Kalendertagen" und "Arbeitstagen" differenziert:

§ 5 Abs. 1 S.2 KSchG:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Wer also Freitag bis Montag krank ist, ist 4 Kalendertage krank und somit länger als 3 Kalendertage. Deshalb muß er am auf den 3.Kalendertag folgenden Arbeitstag - das ist hier der Montag - die AU-Bescheinigung vorlegen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 10:32    Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Ich glaube, die Frage war anders. Die Krankheit ging ja gerade nicht übers Wochenende von Freitag bis Montag (der Fall dürfte klar sein).
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 11:05    Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit von Donnerstag bis Freitag dauert, dann sind das zwei Kalendertage. Das Wochenende würde nur dann hinzugerechnet, wenn die AU zum Beispiel von Freitag bis einschließlich Montag dauert - das wären dann nämlich vier Kalendertage.

Allerdings kann der Arbeitgeber zumindest in Einzelfällen verlangen, daß bereits vom ersten Tag der AU an eine AU-Bescheinigung des Arztes beizubringen ist.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 11:11    Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Gästin hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, die Frage war anders. Die Krankheit ging ja gerade nicht übers Wochenende von Freitag bis Montag (der Fall dürfte klar sein).


Ganz genau.

Vielleicht war es etwas ungünstig von mir geschrieben. Zwei Fälle:

1) Jemand ist Donnerstag und Freitag krank, am Montag wieder bei der Arbeit.

2) Jemand ist am Freitag bei der Arbeit, Montag und Dienstag krank und MIttwoch wieder bei der Arbeit.

Gibt es dazu irgendwo ein Urteil oder etwas in der kommentierten Gesetzesfassung? Oder irgendetwas anderes greifbares?

Sascha
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 14:18    Titel: Re: Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen? Antworten mit Zitat

Sascha hat folgendes geschrieben::

Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird und damit die Krankheit 4 Kalendertage dauerte und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist.


Sascha hat folgendes geschrieben::

Im Entgeldfortzahlungsgesetz §5 wird von "Kalendertagen" gesprochen und da beginnt das Problem:

Der AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in obigem Fall immer das Wochenende mitgerechnet wird


Natürlich besteht das Wochenende aus 2 Kalendertagen, darüber gibt es nichts zu diskutieren.

Aber eine Krankheit dauert immer nur solange, wie sie dauert. Wenn du am Freitagabend wieder gesund bist, bist du am Wochenende nicht krank. Solange im Gesetz nichts anderes steht, ist das eine völlig klare Sache.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.