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Verfasst am: 15.09.04, 08:40 Titel: Ist Polizei oder Anwalt zuständig?
Hallo,
mal eine Frage.
Ein Programmierer programmiert ein Script, veröffentlicht dies auf Basis einer eigenen Lizenz (also nicht GPL) und vertreibt dies regulär. Der Weiterverkauf der Lizenz ist zwar erlaubt muß aber beim Benutzerwechsel des Scriptes gemeldet werden (das Script darf genau in einer Instanz auf einer Domain eingesetzt werden). Jedoch ist es nicht erlaubt das Script selbst zu vertreiben.
Ein Kunde der das Script gekauft hat, fängt plötzlich an und vertickert genau dies Script mehrfach. Leute kommen an wollen beim eigentlichen Programmierer Support haben. Dem Programmierer liegen mittlerweile sogar Rechnungen für diese Verkäufe vor.
Wo ist der Programmierer besser aufgehoben? Anzeige bei der Polizei? (Geht das überhaupt) Oder bei einem Anwalt?
Verfasst am: 15.09.04, 12:43 Titel: Re: Ist Polizei oder Anwalt zuständig?
Wenn Sie Geld haben wollen für die Verbreitung des Scripts, sollten Sie zum Anwalt gehen. Geht es Ihnen um eine Bestrafung sollten Sie Anzeige erstatten.
Voraussetzung bei beiden: Urhreberrechtsschutz für das Script
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