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Verfasst am: 21.04.05, 20:13 Titel: Zuständigkeit im Internet?
Laut verschiedener Internet-Quellen wurde von der GVU und dem BKA mal wieder ein Raubkopiererzirkel "hochgenommen". Man möchte wie damals bei "ftp-welt.com" Strafanzeige gegen Vertreiber und Käufer stellen, die man anhand der IP ermittelt hätte.
Mir hat sich dabei eine Frage gestellt:
Diese Raubkopierer werden ja wahrscheinlich keine deutschen Server benutzt haben. Kann das BKA/LKA sich denn so einfach direkt an einen meinetwegen russischen Server wenden und die Herausgabe der Log-files fordern? Wäre da nicht eher die ansässige Polizei zuständig?
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