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Verfasst am: 23.04.05, 10:35 Titel: Einschränkung der Freizügigkeit?
Hallo erstmal.
Hätte eine Frage:
Wenn Menschen mit einer fremden Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, aber einen Wehrdienst in ihrem Heimatland ableisten müssen, verstößt das nicht gegen die Freizügigkeit in den Europ. Verträgen?
In diesem Fall dürfte sich die Person bei einer Wehrdienstverweigerung höchstens 6 Monate im Land aufhalten.
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