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Da uns in der Abizeitung leider einige - von anderen Schülern schriftlich oder per Mail eingereichte - diffamierende Attribute durch die Lappen gegangen sind, also unzensiert in der Zeitung erschienen, will uns ein einzelner Lehrer jetzt mit Unterstützung seines Kollegens verklagen. Ist das möglich, wenn nicht herausgefunden werden kann, wer die betreffenende Aussagen gemacht hat? ("Stinker", "sieht aus wie ein Vergewaltiger", allerdings wurden diese Attribute schon am ersten Verkaufstag von uns entdeckt und in allen daraufhin verkauften Exemplaren zensiert)
Ist das möglich, wenn nicht herausgefunden werden kann, wer die betreffenende Aussagen gemacht hat?
Genau dafür gibt es das Presserecht. Im Zweifel ist der verantwortliche Redakteur heranzuziehen.
Wie stellen Sie sich das auch sonst vor? Einfach Beleidigungen veröffentlichen und dann sagen "och nö, wer das nun geschrieben hat, wissen wir nicht mehr..."? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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