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Spenden-Tombola zu Gunsten des Tierschutzes in Griechenland

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:45    Titel: Spenden-Tombola zu Gunsten des Tierschutzes in Griechenland Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgende Situation:
Der Webmaster einer gewerblichen Informations-Internetseite über eine griechische Insel (finanziert durch Hotelwerbung) möchte den dortigen Tierschutzverein unterstützen, indem er eine große Tombola organisiert.
Als Gewinne gibt es ausschließlich Sachpreise (z.B. kostenlose Unterkunft, Abendessen, Coktailabende, Mietwagen, Reisefüher usw.)

Diese Aktion wird sowohl über das Internet also auch per Losverkauf vor Ort durch den Tierschutzverein selbst statt finden. Die Online Losverkäufe werden per Überweisung der Teilnehmer auf ein durch den Webmaster verwaltetes Konto durchgeführt. Bei Aktionsende werden die Onlinelose ausgedruckt und zusammen mit den richtigen Losen aus dem Vor-Ort-Verkauf in eine Trommel gemischt. Die Ziehung der Gewinner soll dann unter Presseaufsicht vom Bürgermeister oder einem Vertreter vorgenommen werden.

Nun fragt sich der Webmaster, was er bei einer solchen Aktion alles zu beachten hat. Er wird NICHTS daran verdienen. Jeder Cent geht zu 100% an den Tierschutzverein, der auch offiziell in Griechenland eingetragen ist.

Müssten die Online-Lose versteuert werden? Serverstandort ist Deutschland. Die Vor-Ort verkauften Lose bekommen wohl vom dortigen FA einen Stempel und sind steuerfrei.

Kann er so eine Aktion einfach durchführen oder muß das in irgendeiner Form genehmigt oder beantragt werden? Was muß er beachten um rechtlich abgesichert sein? AGB für das Spiel? Haftungsausschluß? Er ist leider ein wenig unbedarft bei diesen rechtlichen Dingen.

Der Webmaster wäre sehr dankbar für ein wenig Hilfe aus dem Forum. Er will ja nur helfen und nicht dafür noch Ärger bekommen.

Viele Grüße
Wolfgang
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Frage passt vielleicht eher in das Forum "Steuerrecht".

Als kleiner Tipp hier ein Link zum Rennwett- und Lotteriegesetz (PDF)

JS
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

danke für den Hinweis. Ich war so frei und habe die Frage dort nochmals gestellt.

Der angeführte Link war sehr interessant. Vielen Dank dafür! Demnach müsste die "Lotterie" genehmigt und als gemeinnützig eingestuft werden, damit man den Erlös nicht versteuern müsste. Weißt Du/Wissen Sie, wo man die Anmeldung und den Antrag dazu stellen müsste?

Danke für die Hilfe!

Gruß
Wolfgang
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
leider nein, aber ich würde mal im Ordnungsamt nachfragen. Die müssten dich zumindest weiterverweisen können.

JS
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