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Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahlen

 
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gastgast
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 07:19    Titel: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahlen Antworten mit Zitat

Ich hatte einen Unfall (Einer fuhr mir auf- Rechtslage klar) die Versicherung zahlte laut meinem vorgelegten Gutachten den Zeitwert des KFZ (wirtsch Totalschaden) abzgl. Mwst.

Jedoch habe ich keinen Cent für Nutzungsausfall (lt. Gutachten 14 Tage für Wiederbeschaffung) und sonstige Aufwendungen ( Ab-Anmeldegebühren, neues Nummernschild, Fahrt zum Gutachter, usw.) erhalten.

Ich will nicht unbedingt einen RA einschalten um die Kosten für die Vers niedrig zu halten. Ich will auch nicht auf den letzten Cent herumstreiten.

Kann mir jemand sagen was üblicher Weise bezahlt werden muss, bzw welcher Betrag hier noch angemessen wäre ?
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 08:28    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

gastgast hat folgendes geschrieben::
Jedoch habe ich keinen Cent für Nutzungsausfall (lt. Gutachten 14 Tage für Wiederbeschaffung) und sonstige Aufwendungen ( Ab-Anmeldegebühren, neues Nummernschild, Fahrt zum Gutachter, usw.) erhalten.


Bei "Fahrt zum Gutachter" würde ich es wohl davon abhängig machen, ob Du DIr den Gutachter selbst ausgesucht hast und es nicht möglich gewesen wäre, einen in der Nähe zu finden.
Ansonsten alles von der Versicherung zu erstatten - und bei 14 Tagen Nutzungsausfall etc. gehts ja nun nicht gerade nur um den "letzten Cent".
Welcher Betrag angemessen ist, hängt natürlich von Fabrikat und Alter Deines Fahrzeugs ab (für Nutzungsausfall). Ca. 25 Euro Auslagenpauschale. Und für An- un Abmeldekosten etc. die Kosten, die tatsächlich angefallen sind.

Berichte später mal, ob die Versicherung es Dir tatsächlich gedankt hat, dass Du keinen Anwalt genommen hast (der sich übrigens zum jetzigen Zeitpunkt auch kaum noch freuen dürfte, wenn Du auftauchst - da es ja nun nur noch um die kleinen Beträge geht...)


Zuletzt bearbeitet von Injuve am 07.10.04, 09:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 09:06    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

nutzungsausfall gibt aber frühestens wenn sie die neuzulassung eines pkw kurzfristig nachweisen. legen sie sich nämlich in zeitnahem abstand zum unfall keine neues auto zu, gehtman davon aus, dass sie ein auto sowieso nicht brauchen, und dann gibt auch kein nutzungsausfall...

ansonsten ist die fahrt zum gutachter in der kostenpauschale enthalten. sollten sie auslagen über die pauschale von ca. 25 € haben, müssen sie diese konkret belegen.

bzgl. ab- un anmeldegebühren wurde ja schon alles gesagt...einfach die rechnungen hierfür der versicheurng vorlegen.
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 10:00    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
nutzungsausfall gibt aber frühestens wenn sie die neuzulassung eines pkw kurzfristig nachweisen. legen sie sich nämlich in zeitnahem abstand zum unfall keine neues auto zu, gehtman davon aus, dass sie ein auto sowieso nicht brauchen, und dann gibt auch kein nutzungsausfall...


diesbezüglich fand ich

http://www.taxi263000.de/recht/ hat folgendes geschrieben::
Erleidet ein Pkw bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden, so gibt es des öfteren Streit hinsichtlich der Abrechnung. Bemerkenswert ist insoweit, dass bei Privatpersonen als Halter nahezu alle Versicherungen nach wie vor hier Nutzungsausfall nur dann erstatten, wenn konkret die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wird.

Diesem Vorgehen ist das Kammergericht Berlin in einer Entscheidung vom 01.03.2004 zum wiederholten Male entgegengetreten, indem eindeutig (und das auch noch entgegen dem Landgericht Berlin) ausgeurteilt wurde, dass die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges keine Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist. Verwiesen wurde insoweit auch auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin in KGR 2002, 351 sowie Entscheidungen des BGH in BGHZ 40, 345, des OLG Düsseldorf in NVZ 2003, 379 und des OLG Stuttgart in DAR 2000, 35.

Konkret bedeutet dies, dass der Geschädigte jederzeit Anspruch auf Nutzungsausfall für die im allgemeinen mit 14 Tagen bemessene Wiederbeschaffungsdauer geltend machen kann ohne das er der Haftpflichtversicherung des Schädigers nachweisen muss, dass er sich ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat.


dies stell ich mal zur Diskussion
_________________
Mein Beitrag ist selbstverständlich keine rechtsverbindliche Aussage, sondern spiegelt vielmehr meine laienhafte Meinung wider.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten.

Gruß

hallihallo
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 12:11    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

und wenn die versicherung erstmal sagt: nö, ohne nachweis einer neuzulassung zahlen wir nix, dann bleibt einem nur die klage (mit durchaus ungewissen ausgang). denn es gibt ja auch gegenteilige urteile...

theorie und praxis sind halt manchmal zwei verschiedene sachen...
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Step
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 17:14    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlich gelagerten Fall. Auch ich wollte nicht auf den Kosten sitzenbleiben und so viel wie möglich von der gegnerischen Versicherung wiederholen. Der Dumme ist man als Geschädigter sowiso.

Der Weg zum Anwalt war für mich gar keine Frage. Den zahlt sowiso die gegnerische Versicherung. Zumal soll der sich mit denen rumärgern, ich hatte genug Sorgen, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Den Streitigkeiten um den Nutzungsausfall bin ich gleich aus dem Weg gegangen, weil ich einen Leihwagen genommen hatte. An Nebenkosten wollten sie mich mit 70 Euro abspeisen. Das Gutachten war sehr schnell geschrieben und etwas später zahlte die Versicherung eine Anzahlung für den Restwert, aber eben noch nicht alles. Dann hatte ich ein Fahrzeug gefunden, jedoch hatte ich noch immer nicht den vollen Restbetrag von der Versicherung erhalten. Also: Kredit aufgenommen, Fahrzeug gekauft und nach Restzahlung den Kredit wieder abgelöst. Die Zinsen wurden wieder der Versicherung in Rechnung gestellt, die sich wiederum weigerte, diese zu zahlen. Weiterhin weigerte sich die Versicherung, Verdienstausfall und weitere Kosten über die Pauschale hinaus für Telekommunikationskosten und Fahrzeugsuche zu leisten. Dafür wurde dann eben Klage eingereicht. Nunja, auf den Fahrtkosten bin ich sitzengeblieben. Ich konnte diese zwar nachweisen und das Gericht hat diesen Nachweis auch akzeptiert, jedoch soll das mit der Pauschale abgegolten sein. Was aber zugesprochen wurde, waren die Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt eines Begleitfahrzeugs und die Rückfahrt des neu erworbenen Fahrzeugs. Zudem mußte die Versicherung auch die Kreditzinsen erstatten. Verdienstausfall wurde auch nicht gezahlt, weil kein Vermögensschaden entstanden ist (ich hatte einen Urlaubstag opfern müssen). Zudem war das Gericht der Meinung, daß man die Abwicklung auch nach der Arbeit hätte machen können. Wie das ohne Auto gehen soll, wurde natürlich nicht begründet. Fazit für die Zukunft in solchen Fällen:

- Leihwagen nehmen und diesen solange behalten, bis man ein vergleichbares Ersatzfahrzeug gefunden hat (auch über die im Gutachten veranschlagte Zeit hinaus)

- Keinen Jahresurlaubstag -, sondern unbezahlten Urlaub nehmen und dies vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Dann ist ein Vermögensschaden entstanden, der zu erstatten ist.

- Für die Fahrzeugsuche den immer denLeihwagen benutzen, dann decken sich u.U. die Benzinkosten mit der gezahlten Pauschale.

Bei die Übernahme der übrigen Kosten gab es keine Probleme (An/Abmeldung, Abschleppkosten etc.)
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BeitragVerfasst am: 11.10.04, 08:55    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

Zitat:
- Leihwagen nehmen und diesen solange behalten, bis man ein vergleichbares Ersatzfahrzeug gefunden hat (auch über die im Gutachten veranschlagte Zeit hinaus)



damit mann dann auch noch auf nem teil dieser kosten sitzenbleibt?? toller tipp...

sind sie aus ihrem fall nicht schlau geworden? alleine was ihnen ateilig anwalt und gericht gekostet hat, dürfte doch kostenpauschalen und andere kleinigkeiten wieder aufgefressen haben...am ende haben sie doch ein dickes minus gemacht, mit dem gang vor gericht, oder nicht?[/quote]
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Step
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 13:43    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

Zitat:
damit mann dann auch noch auf nem teil dieser kosten sitzenbleibt?? toller tipp...


Ich glaube, hier liegt ein kleines Verständnisproblem vor: Die Schuldfrage muß natürlich zu 100 % bei dem Unfallgegner liegen, und darum ging es hier!
Zitat:
sind sie aus ihrem fall nicht schlau geworden?
alleine was ihnen ateilig anwalt und gericht gekostet hat, dürfte doch kostenpauschalen und andere kleinigkeiten wieder aufgefressen haben...am ende haben sie doch ein dickes minus gemacht, mit dem gang vor gericht, oder nicht?

Natürlich hatte die Sache einen gewissen Lerneffekt, das habe ich ja oben geschildert. Ein dickes Minus habe ich nicht gemacht! Wie gesagt, "nur" auf einem Teil der Fahrkosten für die Suche nach einem Ersatzfahrzeug bin ich sitzengeblieben, das aber nur aus Unwissenheit. Alles in Allem bin ich +/- null und mit einem blauen Auge aus der Sache rausgekommen.

Anwalt und Gericht haben mich nichts gekostet. Das hat die Rechtschutz voll übernommen. Jetzt kommen Sie nicht mit dem Argument "Jaaaa....von einer Rechtschutz war ja gar nicht die Rede..." Das dürfte nicht zur Diskussion stehen, denn eine Rechtschutz sollte jeder, der heutzutage aktiv und hauptsächlich mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt, eine Selbstverständlichkeit sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.10.04, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab keine rechtschutz....

eine private-haftpflichtversicherung sollte auch für jeden selbstverständlich sein, trotzdem hat noch lange nicht jeder eine...
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.10.04, 07:34    Titel: Re: Was muss Vers an Nebenkosten für Haftpflichtschaden zahl Antworten mit Zitat

Step hat folgendes geschrieben::
Zitat:
damit mann dann auch noch auf nem teil dieser kosten sitzenbleibt?? toller tipp...


Ich glaube, hier liegt ein kleines Verständnisproblem vor: Die Schuldfrage muß natürlich zu 100 % bei dem Unfallgegner liegen, und darum ging es hier!



die versicherung zeigen sie mir mal, die mietwagenkosten für länger als im gutachten angegeben, bezahlt.
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BeitragVerfasst am: 18.10.04, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich hab keine rechtschutz....

Das muß jeder selbst wissen. Ich habe es bisher nicht bereut und so teuer ist die auch nicht.
Zitat:
eine private-haftpflichtversicherung sollte auch für jeden selbstverständlich sein, trotzdem hat noch lange nicht jeder eine...

Sowas ist eigentlich unverantwortlich.
Zitat:
die versicherung zeigen sie mir mal, die mietwagenkosten für länger als im gutachten angegeben, bezahlt.

Namen nenne ich hier jetzt nicht, aber sie hat in manchen Punkten doch den Weg freigemacht Winken und die Kosten voll übernommen, obwohl ich zwei Wochen länger für die Suche nach einem Ersatzfahrzeug gebraucht habe, als im Gutachten veranschlagt war. Allerdings habe ich den Leihwagen sicherheitshalber nach der veranschlagten Zeit wieder abgegeben und den Rest der Zeit bis zur Neuzulassung des Fahrzeugs als Nutzungsausfall geltend gemacht. Den Tip hatte ich von einem Bekannten, bei dem das auch funktioniert hat. Bei Ihm hat die Versicherung aber erst ein wenig herumgezickt, dann aber doch gezahlt.
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BeitragVerfasst am: 19.10.04, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

so richtig fit in sachen recht und gerade versicherungsrecht sind sie aber nicht, oder?

es ist eine sache, was aus kulanz (und damit nur in ausnahmefällen) und eine ganz andere was aus der "sach- und rechtslage" heraus gezahlt wird...

und daher halte ich es für verantwortungslos, solche einzelfälle als "geltendes recht" darzustellen und damit u.u. einem anderen, der das hier liesst und sich darauf verlässt, in ne ganze menge probleme, bzw. nicht-bezahlter rechnungen, zu stürtzen.... und was so ein mietwagen (nicht leihwagen...der wäre kostenlos) für 2 wochen kostet, dürfte ihnen ja bekannt sein.

jeder hat einen onkel oder einen opa der zwei schachteln zigaretten am tag geraucht hat, und trotzdem 85 jahre alt geworden ist.
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Step
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
so richtig fit in sachen recht und gerade versicherungsrecht sind sie aber nicht, oder?

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe hier lediglich meine Erfahrungen wiedergegeben. Es ist sicher auch nicht Bedingung, daß hier ausschließlich Versicherungsfachleute posten dürfen.
Zitat:
es ist eine sache, was aus kulanz (und damit nur in ausnahmefällen) und eine ganz andere was aus der "sach- und rechtslage" heraus gezahlt wird...

Das sehe ich anders. Darüber soll es Gerichtsentscheidungen geben, die Grundsatzcharakter haben. Bitte fragen Sie jetzt nicht nach den Urteilsnummern. Das wäre eine Sache des Anwalts, die herauszusuchen.
Zitat:
und daher halte ich es für verantwortungslos, solche einzelfälle als "geltendes recht" darzustellen und damit u.u. einem anderen, der das hier liesst und sich darauf verlässt, in ne ganze menge probleme, bzw. nicht-bezahlter rechnungen, zu stürtzen....

Wie gesagt, ich habe hier lediglich von meinen Erfahrungen berichtet und nicht die Absicht gehabt, das als geltendes Recht darzustellen. Es ist in Foren üblich, daß kein Anspruch auf Richtigkeit besteht. Niemand kann alles wissen und wenn hier etwas nicht ganz korrekt ist, lasse ich mich auch gern belehren. Auch ist jeder selbst verantwortlich dafür, ob man die Tips ohne Prüfung übernimmt und wie man damit umgeht.
Zitat:
und was so ein mietwagen (nicht leihwagen...der wäre kostenlos) für 2 wochen kostet, dürfte ihnen ja bekannt sein.

Interessant! Wo ist der Unterschied zwischen Miet- und Leihwagen? Im Urlaub z.B. nehme ich einen Mietwagen. Bei Versicherungen habe ich lediglich mit dem Begriff "Leihwagen" zu tun gehabt. Das bleibt auch noch ein Leihwagen, wenn ich den selbst voll oder auch nur anteilig bezahlen muß. Bitte um Aufklärung! Sie scheinen da ja ein Fachmann zu sein.
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BeitragVerfasst am: 19.10.04, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

miete kostet,
leihe ist kostenlos...

so einfach ist das...
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Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
miete kostet,
leihe ist kostenlos...

so einfach ist das...


Okay....dann denken Sie sich doch einfach an den Stellen hier im Thread, wo "Leihwagen" steht, das Wort "Mietwagen" hin. Für eine "Leihe" kann eine sog. Leihgebühr (kein Pfand!) erhoben werden, und dann ist eine Leihe nicht mehr kostenlos. Ich glaube, das müssen wir hier jetzt aber nicht vertiefen.
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