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Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 25.04.05, 21:26 Titel: Was habe ich für Rechte
Guten Abend,
ich möchte Sie nicht langweilen aber dennoch habe ich ein paar Frage die Sie mir vielleicht beantworten könnten.
Ich war selbständig und das Finazamt hat mir wegen 500.-€ ein Insolvenzverfahren "reingewürgt" so um nicht noch mehr Probleme zu bekommen hat mir das Gericht geraten auch privat Insolvenz anzumelden, damit ich eine Restschuldbefreiung bekommen kann, so nun habe ich einen Insolvenzverwalter der nach meiner Meinung sein kompetenzen überschreitet.
Dieser Verwalter sagt, dass ich nur pflichten habe aber habe ich denn auch Rechte??? kann mir jemand sagen welche Recht ich dennoch habe, wäre für Ehrliche und ernstgemeinte Antworten sehr dankbar.
Danke im voraus
Gruss Stadtfee
Worauf gründen sich deine Befürchtungen denn? Wo übertreibt der Insolvenzverwalter? Bzw. wo glaubst du Rechte haben zu müssen? Eine ganz abstrakte Darstellung wäre wohl etwas aufwendig.
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 26.04.05, 09:42 Titel:
Hallo,
der Verwalter hat sich für meine frühst Jugend Interssiert wollte wissen wie mein erster Mann hieß, woran er gestorben ist, was ich für eine schulbildung habe ( soll nicht heißen das ich etwas zu verbergen habe) und dann will er alles aber auch wirklich alles von mir wissen auch was eigendlich sehr privat ist.
Dann hat er das gemeinschaftskonto von meinen Mann und mir geschlossen, dass Konto läuft auf den Namen meines Mannes und da darf nun kein geld mehr drauf gehen, sonst holt er alles runter.
Dass ist es in kurzen Zügen, wäre Toll antworten zu bekommen .
Gruss Stadtfee
der Insolvenzverwalter (beim Verbraucherinsolvenzverfahren: Treuhänder) hat nach § 148 InsO die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Dazu muss er natürlich jede Menge Fragen an den Schuldner richten um sich ein Bild zu verschaffen was denn massezugehörig ist und was nicht. Fragen zum Vermögen sind mithin uneingeschränkt zu bejahen.
Im Hinblick auf die dem Schuldner obliegende Verpflichtung zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit (§ 295 InsO) sind auch Nachfragen zur Schul- und Berufsausbildung angezeigt. Auch hier sehe ich keinen Grund sich zu echauffieren.
Fragen nach Erkrankungen allgemein oder Fragen der dargelegten Art (verstorbener Mann) haben mit dem Insolvenzverfahren rein gar nichts zu tun und müssen vom Schuldner nicht beantwortet werden. Ein dezenter Hinweis an den wissbegierigen Treuhänder sollte genügen.
Infolge der mit Verfahrenseröffnung auf den Verwalter übergegangenen Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen (§ 81 Abs. 1 InsO) kann er selbstverständlich auch eine bestehende Bankverbindung kündigen. Dies allerdings nur bei einem zum Schuldnervermögen gehörenden Bankkonto. Sollte das "Gemeinschaftskonto" tatsächlich auf den Namen des Mannes laufen und Ihnen lediglich Vollmacht erteilt sein so wäre das Verwalterhandeln verfehlt und im übrigen unwirksam. Zugriff hat der Verwalter allerdings auf Beträge die erkennbar zu Ihren Gunsten eingezahlt werden, denn diese fallen als sog. "Neuerwerb" in die Insolvenzmasse.
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 30.04.05, 18:26 Titel:
Hallo H.Bossi,
mit anderen Worten habe ich gar keine Rechte nur pflichten.
ich danke Ihnen trotz allem für Ihre Antwort, ich komme mir vor wie ein schwer Verbrecher aber damit muss ich wohl zur Zeit noch Leben.
Ich habe nichts schlimmes verbrochen aber nur Pech in meiner Ich-AG gehabt, aber dennoch werde ich behandelt wie ein Verbrecher von dem Insolvenzverwalter, aber der hat alles Recht der Welt und ich muss mich fügen.
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