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Verfasst am: 07.10.04, 10:06 Titel: mal wieder von zuhause ausziehen...
Hallo!
Ich schildere erstmal meine Situation.
Ich habe 4 Geschwister im Alter von 9,11,14 und 21.
Ich selbst bin 17 Jahre alt und werde in 3 Wochen 18.
Nun komme ich mit meinem Vater sehr schlecht zurecht und hatte auch noch nie einen guten Bezug zu ihm, da er immer körperliche Gewalt in der Familie vorbrachte und ich ihn von seiner Person her nicht würdigen kann.
Die Gewaltausbrüche meines Vaters richten sich ebenfalls gegen meine jüngere Geschwistern sowie meine Mutter.
Leider ist die Situation gestern eskaliert und nun soll es so ablaufen, dass ich hier im Teil des Kellers, wo sich mein Zimmer befindet, bleibe.
Die Tür nach oben ist abgeschlossen.
Lebensmittel soll ich selbst einkaufen und Rechnungen vorlegen.
Er überlegt dann, ob er sie zahlen wird.
Kleidung bekam ich ein kleidungsgeld, das allerdings dieses Jahr noch nicht gezahlt wurde und ich weiß nicht, ob ich es bekommen werde.
Meine Eltern sind sehr wohlhabend.
Sie besitzen ein imenses Vermögen, das allerdings weitgehend in Immobilien, die alle mit Krediten belastet sind, sich aufteilt.
Nun werde ich heute zum Jugendamt gehen und mich ein wenig über meine Optionen informieren, wollte aber zusätzlich eure Meinungen hören.
Leider stehe ich alleine da, da meine Mutter hinter meinem Vater steht ( was ich noch nie verstanden habe) und eigentlich eine extrem aufopferungsvolle Frau ist.
Meine kleiner Bruder im Alter von 9 und meine Schwester im Alter von 11 werden das wahrscheinlich nicht verstehen.
Meine Schwester im Alter von 13 ist momentan auf einem Internat mit angeschlossener "Eliteschule"...
Sie wird sich ebenfalls nicht freuen, wenn sie diese Schule wieder verlassen muss.
Mein Bruder ist grad vor ein paar Tagen ausgezogen, nachdem er 2 Jahre wegen Drogenproblemen krankgeschrieben war.
Er hat sein Studium an einer Fachhochschule begonnen und wohnt derzeit in einem nahegelegenem Haus meines Vaters.
Er wird sich ebenfalls nicht freuen, wenn er diese sehr hübsche und große Wohnung aufgeben muss.
Nun würde ich gerne von euch wissen, ob mir eine Art Unterhalt oder lediglich die normale Stütze, die dann von meinen Eltern finanziert werden muss, zusteht.
Welche Unterschiede macht der Reichtum meiner Eltern aus in so einem Fall.
Meine Oma sparrte immer für mich und legte vor ca 6 Jahren eine größere Geldsumme bei meinem Vater an.
Inzwischen beläuft sich die, nachdem ich mein ersparrtes hinzuzog auf ca 13.000 €.....
Das einzige, was ich schriftlich habe sind die Zinsabrechnungen und vor ca 2 Jahren erhielt ich mal eine Unterschrift von meinem Vater auf diesen Zinsabrechnungen.
Meine Oma ist die einzige, die mich weiterhin unterstützen würde und mir das Geld übertragen würde.
Werden die Zahlungen, die meine Eltern mir leisten müssen, gekürzt, wenn ich solch eine Geldsumme auf dem Konto hätte?
Ich will auf jeden Fall mein Abi zuende machen ( bin grad in die 12. Klasse gekommen) und ich würde sehr gerne danach studieren.
Wo ich mein Abi zuende mache und ob das unbedingt auf dieser Schule sein muss, ist für mich nebensächlich.
Auf Auto und Kneipenspäßen werd ich verzichten können, jedoch will ich auch nicht am Existenzminimum leben müssen ( und das evtl. durch das für mich angesparte meiner Großmutter erreichen).
Ist es möglich, dass mein Bruder seine Wohnung behält, meine Schwester ihre ( keinesfalls teure, da einige Sponsoren die schule unterstützen) Schulausbildung auf dieser Schule, meine kleinen Geschwister keine verkorkse Erziehung bekommen und ich meine oben genannten Ziele erreichen kann?
Und meine letzte Frage :
Wenn ich etwas ändern will hier in meinem Heim, sollte ich dann das Jugendamt oder die Polizei einschalten?
Anzumerken sei noch, dass mein Vater Jurist ist und der Ruf den Bach hinuntergehen könnte, womit er mit Agressivität reagieren würde.
Er ist in meinen Augen ein Mensch, der sehr auf die Meinungen anderer über ihn fixiert ist.
Verfasst am: 07.10.04, 13:16 Titel: Re: mal wieder von zuhause ausziehen...
Nachtrag :
Ok, beim Jugendamt waren leider die zuständigen Personen nicht anwesend, aber ich hab einen Termin für morgen ausgemacht.
Dazu noch eine Ergänzung zum obigen Text :
Vor ein paar Jahren rief ich mal die Polizei und meine Mutter überzeugte die beiden Polizisten, die kamen, nichts zu unternehmen.
Zumindest habe ich nicht mitbekommen, dass sie etwas unternommen haben.
Damals hatte sie eine Prellwunde an der Schulter, die die beiden Polizisten sahen und sie erklärte ihnen, dass es momentan sehr stressig für ihn sei und lügte, dass so etwas noch nie zuvor vorgekommen sei.
Wurde dazu von den beiden Polizisten ein Bericht angefertigt bzw. gibt es Unterlagen, dass es schon einmal Probleme hier gab?
Ich suchte im Internet nun ein weilchen, was mir zustehe und stoß auf die "Düsseldorfer Tabelle", wo die Unterhaltszahlungen festgelegt sind.
Nun steht aber, bei einem Einkommen über 4,800€ ist nichts festgelegt.
Durch diverse Spielchen meiner Eltern mussten meine Eltern letztes Jahr keine Steuern zahlen, da sie verlustvorträge hatten.
Was ist mit dieser Tabelle, wenn ein großes Vermögen besteht, aber offiziell keine großen Einnahmen zustande kamen?
Verfasst am: 09.10.04, 01:54 Titel: Re: mal wieder von zuhause ausziehen...
Hallo Scip!
Eine ganz ähnliche Situtation hat meine Frau (damals Freundin) durchgemacht.
Sie war 17, ihre Mutter verstorben und der depressive Vater hatte die familiäre Situation nicht im Griff, ihr großer Bruder kommandierte sie herum, der kleine tanzte auf ihrer Nase herum und die Schuld an allem Desaster wurde ihr in die Schuhe geschoben, so dass sie selbst depressiv wurde. Der Vater sah alles allerdings nicht ein und gab mir die Schuld . Nun - da aber keine Boshaftigkeit, sondern nur Unfähigkeit vorlag, wollten wir ihn nicht verklagen. Als meine Freundin dann wegen ihrer familiär ausgelösten Depressionen eine Kur bekam, hatte sie sich währenddessen an anderem Ort bei Freunden eine Unterkunft besorgt. Der Vater wurde informiert. Natürlich stellte er sich quer - also wurde das Jugendamt eingeschaltet (zu Vermittlungszwecken).
Die zuständige Beraterin war leider völlig inkomptent (auch damit musst du rechnen).
Allerdings erklärte der Vater sich aufgrund des Druckes nach einiger Zeit bereit, seiner Tochter eine Generalvollmacht für ihren Wohnsitz zu erteilen. Dadurch hatte sie allerdings noch kein Einkommen. Wie gesagt - wir wollten nicht die ganze Familie gerichtlich durch den Kakao ziehen und sie dadurch total zerstören. Nun dachten wir, mit Hilfe dieser Vollmacht könnte meine Freundin Sozialhilfe beantragen - aber dem war nicht so. Da der Vater für seine minderjährige Tochter unterhaltsverpflichtet war, wurde sie auf ihn verwiesen. Dieser jedoch gab an, seine Tochter könne ja zurückkommen und ist damit seiner Pflicht, Naturalunterhalt zur Verfügung zu stellen, nachgekommen.
Die Düsseldorfer Tabellen beziehen sich nur auf Unterhalt für Scheidungskinder - sonst sind die Eltern prinzipiell nur verpflichtet, Naturalunterhalt zur Verfügung zu stellen. Allerdings hat das Kind einen Anspruch auf das Kindergeld, sofern es ausgezahlt wird, was sich aus dem Gesetzeslaut ergibt, dass das Kindergeld zum Nutzen des Kindes gedacht ist. Allerdings hörte ich schon, dass im Streitfall vor Gericht gegen die eigenen Eltern sich der zu zahlende Unterhalt dann auch oft an den Düsseldorfer Tabellen orientiert - eine feste Gesetzesgrundlage gibt es dafür nicht.
Ergo mein Tipp: Wenn Du beabsichtigst, gegen den Willen Deiner Eltern auszuziehen, solltest Du entweder Tabula Rasa machen; oder versuchen, 2 Monate woanders unterzukommen. Erstens musst du Zivilklage einreichen wegen mangelnder Fürsorgepflicht auf Entzug der Vormundschaft (oder zumindest auf Bestellung eines Rechtsbeistandes, was einer status-quo-Bevormundung entspräche, ohne dass den Eltern völlig die Vormundschaft entzogen würde), zweitens eine Zivilklage zur Zahlung von Unterhalt. Beides wird sich über Monate hinstrecken. Um in dieser Zeit nicht auf dem Schlauch zu stehen, kannst Du nur beim Jugendamt (besser vielleicht noch: auf der Polizeidienststelle nächtens - macht mehr Eindruck ) aufkreuzen, Anzeige gegen Deine Eltern erstatten und Dich strikt (möglichst emotional glaubhaft, aber nicht übertrieben) weigern, ins Elternhaus jemals zurückzukehren. Dann wird für Dich gesorgt, allerdings wirst Du Dir die Wohnung dann nicht aussuchen können, vermutlich wirst Du in eine betreute Wohngruppe eingegliedert. Den nötigen Rechtsbeistand erhältst Du durch das Jugendamt (sofern Dein/e Betreuer/in etwas heller ist...)
Falls wir Dir noch mit weiteren Erfahrungen helfen können, mail mir unter auaox@auaox.de
Hoffe etwas geholfen zu haben
Stephan
Verfasst am: 10.10.04, 13:50 Titel: Re: mal wieder von zuhause ausziehen...
Ich danke dir erstmal für deine mühevolle Antwort.
Den Gedanken mit der Unfähigkeit statt Boshaftigkeit hatte ich auch schon öfters geknüpft und ich weiß auch nicht so recht, was ich davon halten soll.
Auf der einen Seite will ich über dem Verhalten meiner Eltern stehen, weil dieses sicherlich keine höheren Bewegungsgründe als Schwäche hat, auf der anderen Seite bin ich mir sicher, dass ich mich besser fühle, wenn er bestraft werden würde....
Mein Vater bot mir heute auch eine Therapie ( für mich, keine Familientheraphie) an, die ich allerdings aus Zeitgründen und weil ich sie nicht für nötig erachte, ablehnte.
Um Vollmachten und Vormundschaften geht es bei mir denke ich, weil ich in knappen 3 Wochen 18 bin und in der Zeit kann ich noch getrost von dem, was ich hier bekomme und dem, was mir meine Oma gibt, leben.
Zudem kann ich diese Zeit nutzen, um das Jugendamt zur Unterstützung zu haben.
Habe ich denn mit 18 noch Anspruch auf Rechtsbeistand über das Jugendamt?
Wie ging denn die Geschichte weiter @auaox?
Dass das Jugendamt nicht so fähig ist, habe ich bis jetzt auch schon gemerkt, da sie den Termin zu meinem Beratungsgespräch versetzten und die Frau, mit der ich redete, nicht wusste, wer von ihrer Einrichtung für soetwas eigentlich zuständig ist.
Ich denke, den Naturalunterhalt kann ich von mir abhalten, wenn ich wegen der Gewaltausbrüche meines Vaters argumentiere, aber ich weiß nicht, welche Auswirkungen das auf meine jüngeren Geschwister haben könnte.
Würden diese dann kontrolliert werden?
Ich hab aus dem Internet einige Berichte entnommen, wo Vertreter des Jugendamts täglich vorbeikamen und die Fürsorge der Eltern überwachten.
In welchen Fällen wird sowas gemacht?
Ich hab eigentlich auch nicht so viel Lust, dass sie zu Psychologen wegen irgendwelcher Gutachten geschickt werden.
Verfasst am: 15.10.04, 19:21 Titel: Re: mal wieder von zuhause ausziehen...
Viele Fragen, genau kann ich sie nicht beantworten, ich bin ja kein Rechtsanwalt. Was ich hier schreibe, sind nur die Infos, die wir so erhalten haben.
Warum wartest Du nicht 3 Wochen, mietest Dir eine Wohnung und gehst zum Sozialamt? Meines Wissens nach sind dann Deine Eltern nicht mehr unmittelbar unterhaltspflichtig, das Sozi holt sich möglicherweise aber das Geld von den nächsten Verwandten wieder, sofern diese vermögend genug sind.
Binnen 3 Wochen kannst Du ohnehin keine rechtskräftigen Urteile erwirken. Das dauert mind. ein halbes Jahr - und bis dahin sind sie sinnlos.
Das Jugendamt ist - soweit ich weÃß - u. U. für bis zu 21-jährige zuständig.
Wenn Du das JA wegen Gewaltausbrüchen Deines Vaters einschalten würdest, würde es garantiert Deiner Familie auf die Finger sehen - Besuche zuhause, regelmäßige Nachfrage bei den Lehrern, etc.
Du könntest zum Schutze der kleineren Geschwistern dem JA einen Hinweis geben, wenn Du ausziehst. Oder auch eine polizeiliche Anzeige erstatten - dann musst Du allerdings die Sachverhalte gerichtsfest beweisen können (im Zweifel für den Angeklagten).
Vielleicht ist es auch möglich, die Eltern zivilrechtlich auf Schmerzensgeld zu verklagen (wenn Beweise vorhanden sind), was aber 1. gering ausfallen wird und Dir 2. vom Sozialgeld als zusätzliches Einkommen möglicherweise abgezogen wird. Ein Anwalt könnte Dir da sicher weiter helfen. Wenn Du 18 bist, kannst Du Prozeßkostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen, um Dich von ihm beraten zu lassen - vorher nicht.
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Meine Verlobte fand damals einen Praktikumsplatz in einem Altenheim, wo sie auch wohnen konnte. Mit dem Taschengeld, welches sie dort bekam und dem Kindergeld kam sie über die Runden, wurde aber weidlich ausgenutzt. Nun ja - es war ja auch nur für ein paar Monate, bis sie volljährig wurde.
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LG
Stephan
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