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Verfasst am: 07.10.04, 10:10 Titel: Teilungvereinbarung bei Rechtschutzversicherungen
Ich habe ein Frage zur sogenannten Teilungsvereinbarung bei RS-Versicherungen.
Seit 1991 bin ich ununterbrochen Rechtschutzversichert.
1991 bis 1996 bei der DAS und anschließend ab 1996 bei der Vereinten (jetzt Allianz).
Jetzt möchte ich einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. 1993 habe ich einen Anteil an einem geschl. Immobilienfond gekauft und möchte in diesem Fall mit Hilfe eines RA etwas unternehmen.
Die DAS sagte sie übermimmt die Deckung NICHT MEHR. Die Vereinte sagte sie übernimmt die Deckung nicht weil Immo-Vertrag vor RS-Vertrag geschlossen.
Der Anwalt sagte mir es gäbe da eine sogenannte Teilungsvereinbarung zwischen RS-Versicherungen da mir ja durch den nahtlosen Wechsel kein Nachteil entstehen dürfte.
Wer kann mir zu dieser Teilungsvereinbarung mehr sagen.
Wie kann ich gegenüber der RS-Versicherungen argumentieren um dies durchzusetzen.
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