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Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtver.?

 
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caesars
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 13:17    Titel: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtver.? Antworten mit Zitat

Frage Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?

- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür
- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 13:23    Titel: Re: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtve Antworten mit Zitat

caesars hat folgendes geschrieben::
Frage Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?

- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür

Das dürfte beides üblicherweise ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.

ceasars hat folgendes geschrieben::

- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.

Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung, da dieser Schaden nicht durch einen einmaligen Vorfall sondern "schleichend" entstanden ist. Hier werden Sie wohl auf eigene Kosten neu tapezieren müssen ...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 13:36    Titel: Re: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtve Antworten mit Zitat

caesars hat folgendes geschrieben::
Frage Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?

- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür

Das dürfte beides üblicherweise ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.

ceasars hat folgendes geschrieben::

- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.

Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung, da dieser Schaden nicht durch einen einmaligen Vorfall sondern "schleichend" entstanden ist. Hier werden Sie wohl auf eigene Kosten neu tapezieren müssen ...
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen generell ausgeschlossen.
Ob Ihre Police eine, in letzter Zeit für Immobilien immer öfter angebotene, Deckungserweiterung enthält, kann man so nicht beantworten.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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wapiti
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 06:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal in den Bedingungen nach Mietsachschäden schauen.

mfg
wapit
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

der Thom bringts mal wieder auf den Punkt Winken
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