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Verfasst am: 26.04.05, 13:17 Titel: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtver.?
Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?
- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür
- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.
Verfasst am: 26.04.05, 13:23 Titel: Re: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtve
caesars hat folgendes geschrieben::
Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?
- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür
Das dürfte beides üblicherweise ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.
ceasars hat folgendes geschrieben::
- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.
Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung, da dieser Schaden nicht durch einen einmaligen Vorfall sondern "schleichend" entstanden ist. Hier werden Sie wohl auf eigene Kosten neu tapezieren müssen ...
Verfasst am: 26.04.05, 13:36 Titel: Re: Schäden an Mietwohnung - was reguliert die Haftpflichtve
caesars hat folgendes geschrieben::
Einem Mieter sind beim Auszug bzw. bei der Endrenovierung Schäden an der MIetsache entstanden. Inwieweit kann der Mieter diese Schäden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen?
- Beschädigung einer Wandfliese
- Leichte Beschädigung/Kratzer an der Wohnungstür
Das dürfte beides üblicherweise ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.
ceasars hat folgendes geschrieben::
- Nikotingilb an einer Wand, die sich trotz aller Bemühungen nicht mehr ohne Schatten streichen lässt.
Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung, da dieser Schaden nicht durch einen einmaligen Vorfall sondern "schleichend" entstanden ist. Hier werden Sie wohl auf eigene Kosten neu tapezieren müssen ...
Nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen generell ausgeschlossen.
Ob Ihre Police eine, in letzter Zeit für Immobilien immer öfter angebotene, Deckungserweiterung enthält, kann man so nicht beantworten. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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