Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Amtsträger
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Amtsträger

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lawserver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 13:38    Titel: Amtsträger Antworten mit Zitat

Hallo!
Stellt ein Sachbearbeiter, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen zuständig ist, einen Amtsträger nach § 11 Abs. I Nr. ? dar, ohne Beamter zu sein, dar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
R. H.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Steht doch so in der von Ihnen zitierten Vorschrift Mit den Augen rollen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. (...)
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
3. (...)
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawserver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eben nicht ersichtlich! Smilie


1) Nach § 11 I Nr. 2a: (-), da Sachbearbeiter nicht als Beamter genannt ist!!!

2) Nach § 11 I Nr. 2 b (-), da nur bestimmte Personengruppen (z. B. Bundeskanzler,
Landesminister, Notare etc..) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis
stehen--> dazu gehört der Sachbearbeiter beim FA nicht!

3) Nach § 11 I Nr. 2 c : dazu bestellt????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
R. H.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau, der Angestellte beim Finanzamt ist dazu bestellt (oder besser: beauftragt), Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Die "Bestellung" ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. der Übertragung der Tätigkeiten, die meist schriftlich erfolgt.

Gruß
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.