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Hallo!
Stellt ein Sachbearbeiter, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen zuständig ist, einen Amtsträger nach § 11 Abs. I Nr. ? dar, ohne Beamter zu sein, dar?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.04.05, 14:51 Titel:
Ja. Steht doch so in der von Ihnen zitierten Vorschrift
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. (...)
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
3. (...) _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
1) Nach § 11 I Nr. 2a: (-), da Sachbearbeiter nicht als Beamter genannt ist!!!
2) Nach § 11 I Nr. 2 b (-), da nur bestimmte Personengruppen (z. B. Bundeskanzler,
Landesminister, Notare etc..) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis
stehen--> dazu gehört der Sachbearbeiter beim FA nicht!
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.04.05, 12:28 Titel:
Ja genau, der Angestellte beim Finanzamt ist dazu bestellt (oder besser: beauftragt), Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Die "Bestellung" ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. der Übertragung der Tätigkeiten, die meist schriftlich erfolgt.
Gruß
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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