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Verfasst am: 28.04.05, 16:17 Titel: Pfändung aus VU wenn Einspruch eingelegt wurde
A klagt gegen B und erwirkt ein VU. B legt rechzeitig Einspruch ein, versäumt aber die Begründungsfrist. A bekommt eine vollstreckbare Ausfertigung des VU zugestellt, bevor der Termin zu (2. ) Hauptverhandlung war.
-Sollte er schon vollstrecken?
-Hat B noch Chancen, im Termin zur mündlichen Verhandlung vorzutragen?
-Ergeht ein 2. VU, wann wird dies rechtskräftig? Mit Ablauf der Berufungsfrist (4 Wochen)??
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