Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
AirForceII noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 26.04.05, 18:09 Titel: Taschenkontrolle auf Schulfahrt? |
|
|
Hallo,
darf mein Lehrer bei einer Klassenfahrt meine Koffer, Taschen und mich durchsuchen?
Oder darf er mir das Rauchen und Alkohol Trinken verbieten (bin bereits 17)?
Er wird selbst auf der Schulfahrt Rauchen. Ist das auch rechtens?
Vielen dank jetzt schonmal.
komme übrigens aus Bayer |
|
Nach oben |
|
 |
Tax FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.02.2005 Beiträge: 168
|
Verfasst am: 26.04.05, 19:03 Titel: |
|
|
Zitat: | Oder darf er mir das Rauchen und Alkohol Trinken verbieten (bin bereits 17)? |
Klar, er hat schließlich die Aussichtspflicht.
PS. Aber was er nicht weiß, .... |
|
Nach oben |
|
 |
AirForceII noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 26.04.05, 19:29 Titel: |
|
|
Tax hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Oder darf er mir das Rauchen und Alkohol Trinken verbieten (bin bereits 17)? |
Klar, er hat schließlich die Aussichtspflicht.
PS. Aber was er nicht weiß, .... |
stimmt.  |
|
Nach oben |
|
 |
nostradamus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hennef
|
Verfasst am: 26.04.05, 20:15 Titel: Re: Taschenkontrolle auf Schulfahrt? |
|
|
AirForceII hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Er wird selbst auf der Schulfahrt Rauchen. Ist das auch rechtens?
|
Quod licet Jovi, non licet bovi. |
|
Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 26.04.05, 20:40 Titel: |
|
|
Wohl wahr...
Allerdings bin ich etwas skeptisch, ob es bis zur(zumindest verdachtsunabhängigen) Taschenkontrolle gehen darf. Da würde mir persönlich etwas zu viel Privatsphäre verletzt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
 |
AirForceII noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 26.04.05, 21:02 Titel: |
|
|
Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Wohl wahr...
Allerdings bin ich etwas skeptisch, ob es bis zur(zumindest verdachtsunabhängigen) Taschenkontrolle gehen darf. Da würde mir persönlich etwas zu viel Privatsphäre verletzt. |
So seh ich das auch.
Ich will nicht das mein Lehrer meine persöhnlichen Sachen durchsucht nur weil einige Idioten angekündigt haben Alkohol mitzunehmen. |
|
Nach oben |
|
 |
Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 27.04.05, 04:37 Titel: |
|
|
Zitat: | darf mein Lehrer bei einer Klassenfahrt meine Koffer, Taschen und mich durchsuchen? |
Nein. Definitiv nein. Das ist ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre. Dazu bedarf es einer rechtlichen Grundlage, und die gibt es nicht.
Anders könnte ein Schuh daraus werden: Wenn der Lehrer den begründeten Verdacht hat, dass ein Schüler verbotswidrigerweise Alkohl bei sich hat, darf er den Schüler fragen, ob er mal in dessen Tasche einen Blick werfen darf. Der Schüler kann das verweigern, begründet hiermit aber dann die Vermutung, dass er sich tatsächlich verbotswidrig verhält, was zu schulischen Sanktionsmaßnahmen führen könnte.
Birnbaum
www.birnbaum.de |
|
Nach oben |
|
 |
Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
|
Verfasst am: 29.04.05, 13:52 Titel: |
|
|
Was wäre denn ein begründeter Verdacht? Wieso könnte uaf eine Vermutung hin die nicht beweisbar ist eine Sanktion eingeleitet werden? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
|
Nach oben |
|
 |
flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
|
Verfasst am: 03.05.05, 14:24 Titel: |
|
|
dann könnte man den fall ja immer so drehen und nur darauf warten, dass der schüler, das verneint! ich denke die aussage " ich möchte nicht, dass sie meine taschen durchsuchen! das is meine privatsphäre, die ich gerne gewahrt hätte " reicht nicht aus, dass der Lehrer einen begründeten Verdacht hat, der zu "schulischen" Sanktionen führt.
Dann wäre das Verbot der Verletzung der Privatssphäre ja quasi umsonst in diesem Falle!
Da müsste schon der konkrete Verdacht von anderen Klassenkameraden geäußert werden oder der Schüler müsste provokativ zum Lehrer sagen: ich hab alk dabei und du kannst mir gar nix anhaben! |
|
Nach oben |
|
 |
|