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Zuzahlung fürs Pflegeheim vom Sparbuch

 
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Newkarlburger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 09:31    Titel: Zuzahlung fürs Pflegeheim vom Sparbuch Antworten mit Zitat

Hallo,
wer kann mir folgende Fragen beantworten:
Meine Mutter kommt in ein Pflegeheim. Für die Kosten reichen Rente und Pflegestufe nicht aus. Nun wird, nehme ich an der Rest vom Sparbuch geholt.
Wird das ganze gesparte vom Sparbuch aufgebraucht, oder muß (darf) ein Restbetrag stehenbleiben?
Benötigt Sie im Altersheim einen Vormund oder Betreuer, da Sie doch schon ein wenig verwirrt ist.
Vielen Dank
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 20:51    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

bis auf einen Schonbetrag muss das Vermögen der Mutter für die Heimkosten eingesetzt werden.

Wenn das Vermögen bis auf den Schonbetrag aufgebraucht ist, muss in aller Regel Sozialhilfe beantragt werden.

Sieht leider nicht gut aus Traurig

Gruss

Andreas
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Chavah
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist der Schonbetrag eigentlich (Beerdigungskosten, Taschengeld?)

Chavah
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suse11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schonbetrag lautet 2301€. Taschengeld wird vom Sozialamt gezahlt (kommt aufs Bundesland an- ca. 80€).

Zum Betreuer (Vormund gibts nicht mehr)- Ist Ihre Mutter "ein bisschen verwirrt", kann noch sagen- ja sie möchte, dass Sie sich um ihre Angelegenheiten kümmert, dann kann sie durchaus noch eine Vorsorgevollmacht erstellen. Ist der Zeitpunkt soweit, dass sie das nicht mehr verstehen kann, dann muss leider ein Betreuungsverfahren angeregt werden (können Sie selbst tun). Hat das Heim einen fähigen Sozialarbeiter- gehen Sie dorthin zur Betratung oder zum örtlichen Betreuungsverein (vom SKF oder Caritas oder VdK oder anderen Wohlfahrtsverbänden...) oder auf die Homepage vom Bundesjustizministerium, da kann man sich wertvolle Infos runterladen/bestellen.
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist auch zu erwähnen, daß die Mutter Anspruch auf ihr Erziehungsgeld hat. Das darf nicht zur DEckung der Heimkosten verwendet werden. Ist pro Kind glaub ich noch zu wissen 70 Euro oder so.
Uns wurde es damals vom Sozialamt mitgeteilt, daß Oma das Geld zusteht und das Pflegeheim, hat es auch immer auf ihr hausinternes Konto eingezahlt.
Also gut aufpassen, ob Mutter das Geld auch bekommt.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also Melly, was heißt Erziehungsgeld. Klär mich mal auf. Hat das was mit der Steuer zu tun? Gruss kati
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Newkarl.. entweder die Mutter gibt Euch nach und nach das Geld für Eure bisherige ehrenamtliche Betreuung, einige Aufwendungen durch Euch, Rückzahlung von Schulden (bar auf die Hand) oder es geht drauf fürs Heim. Sobald eine Betreuung eingerichtet ist, ist der Zugriff auf das Konto nicht mehr ohne weiteres mögich, Abrechung, Rechungslegung usw. Aber Achtung, die letzten 10 Jahre werden vom Sozialamt überprüft, wohin an wen Geld geangen ist. Sofern für die Heimkosten nix mehr übrigen sein sollte. Durch Überprüfung der Konten, z.B. wer hat Kontovollmacht, Vollmacht zu gunsten Dritter oder auf welches Konto wurde Geld überwiesen. So einfach ist das, katiH
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kati: Erziehungsgeld wird vom Rentenversicherungsträger bezahlt, fließt normalerweise in die normale Rente ein.
Mutter hat ja Kinder geboren, das weiß auch der Rentenversicherungsträger, wenn damals das Rentenkonto sauber geführt und geklärt wurde.
Erziehungszeit wird dann in Erziehungsgeld umgewandelt, das nicht zur Deckung der Heimkosten verwendet werden darf. Auch darf es nicht als Taschengeld hochgerechnet werden, also das Sozialamt darf deswegen nicht weniger Taschengeld geben.
Gruß
Melly

Ps: frag mal bei der Heimleitung nach, die wissen das auch und werden Dir auch sagen, wo das ERziehungsgeld hinkommt....Heimkonto für die Person usw.
_________________
Smilie Melly
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