Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.04.05, 08:14 Titel: Wann muß ein Pool begehbar sein
Hallo,
es geht um die Vermietung einer Ferienwohnung in Spanien für 2 Wochen im Monat Mai. Der Außenpool wird im Herbst immer durch eine Plastikkuppel abgedeckt. Man kann auch unter der Plastikkuppel schwimmen, da das Wasser dadurch schön warm ist. Unser Verwalter vor Ort sollte den Pool zum 1.05. abdecken. Je tzt kommen Gäste und er liegt im Karnkenhaus. Unsere Frage: was kann uns "blühen", wenn der Pool nicht abgedeckt ist?
Diesmal also eine Frage aus Sicht des Vermieters
".... mit Swimmingpool, ab 1.5.05 in Betrieb" --> sagt nix aus, wie der Pool beschaffen ist, er muss benutzbar sein
".... überdachter Swimmingpool, der ab 1.5.05 abgedeckt ist ..." --> dann muss er ab 1.5. abgedeckt sein!
"....überdachter Swimmingpool, der ab 1.5.05 in Betrieb ist..." --> sagt nicht, dass er auch abgedeckt sein muss, eher umgekehrt: er muss auch im Sommer überdacht sein (...und bei Schlechtwetter benutzbar sein...).
Fazit: ein sauberer, benutzbarer Pool ab 1.5.05 mit oder ohne Kuppel kann keinen Reisemangel darstellen, sofern nicht eine bestimmte Eigenschaft des Pools versprochen wurde.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.