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:?: Hallo zusammen,
da ich kein entsprechendes Forum fand, hielt ich dieses für am geignetesten.
Ich arbeite an einer Forschung über eine adelige Familie. Diesbezüglich wurden Fragen des Persönlichkeits- und Veröffentlichungsrechtes aufgeworfen.
Wer kann mir bitte mitteilen, wo ich lesbar greifen kann, was ich wann, also welche Fristen sind zu beachten, sowohl in Form von Bildern als auch von Texten aus dem Leben der zu erforschenden Personen veröffentlichen kann? Es gibt zudem noch weitläufige Nachfahren. Inwieweit haben diese noch Rechte der Mitbestimmung über eventuelle Veröffentlichungen.
Sind Bilder und Belege, die sich in meinem Besitz aus dem ehemaligen Besitz der Familie befinden, rechtlich anderweitig geschützt, will fragen, können Nachfahren oder die öffentliche Hand Ansprüche drauf stellen?
Ich würde mich freuen, fände sich jemand, der mir auf diese komplexen Fragen antworten kann.
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