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Herr A ist der Sohn von Frau B. Herr A wechselt am Auto von Frau B die Scheibenwischer und zerstört dabei die Windschutzscheibe.
Herr A hat eine privathaftpflichtversicherung. Ist diese fpr den Schaden zuständig?
Im Vertrag steht:
"Ausgeschlossen von der Versicherung sind Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst, der Angehörigen des versicherungsnehmers oder der versicherten person, der Versicherten untereinander sowie der Versicherten gegen den Versicherungsnehmer."
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