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Verfasst am: 27.04.05, 06:04 Titel: Welche Versicherungen notwendig?
Das Haus steht leer, ein Interessent will es mieten und alles selbst sanieren und renovieren. Dieses alte Haus habe ich geerbt und weiß nicht, welche Versicherungen ich für dieses Haus wirklich brauche. Vorhanden ist eine Gebäude- und HaftpflichtV.
Ich selbst wohne weit weg und wäre eigentlich froh, wenn das Haus bewohnt wäre und ich mich möglichst wenig darum kümmern müßte.
Saniert und renoviert der evtl. Mieter auf eigenes Risiko?
Ratsam wäre es die beiden bestehenden Versicherungen auf Aktualität zu überprüfen. ( z.B. bei einem Öltank ... Gewässerschadenhaftpflicht muss eingeschlossen sein )
Gebäudeversicherung, sollte meiner Meinung nach alle Gefahren abdecken: Feuer, Leitungswasser und Sturm, Aufräumungs und Abbruchkosten sollten mit 100% mitversichert sein. Je nach Lage des Hauses, sollte man auch Elementarschäden mitversichern.
Ansonsten ist eine Haftpflicht für vermietete Gebäude incl. der Zusatzrisiken, wie oben beschrieben und eine vorhandene Gebäudeversicherung meiner Meinung nach aureichend.
Was zwischen Dir und dem Mieter vereinbart ist, denke ich ist Verhandlungssache und sollte vertraglich geregelt werden.
Solltest Du dabei ein schlechtes Gefühl haben, so kannst Du Dich auch über eine Rechtsschutzversicherung für vermietete Gebäude informieren.
für leerstehende Häuser wird normalerweise nur Feuerversicherung zum Zeitwert angeboten. Sturmversicherung möglicherweise auch, wenn die Außenhaut des Gebäudes (Fassade, Fenster, Fensterläden, Türen, Dachdeckung) komplett in Ordnung und nicht renovierungsbedürftig ist.
Leitungswasserversicherung für leerstehende Häuser (oder erst recht Häuser, die saniert/umgebaut werden), werden gewöhnlich nicht angeboten.
Wenn größere Renovierungsarbeiten anstehen, z.B. Elektrik, Heizung, Leitungswasserrohre neu, dann sollte man über eine Bauleistungsversicherung nachdenken und in jedem Fall über eine Bauherren-Haftpflicht.
Übrigens: Bei Erbschaft gehen die bereits bestehenden Verträge auf den Erben über; es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Versiicherungsverträge bleiben also beim bisherigen Versicherer bestehen und müssen ggf. geändert und den neuen Gefahrenumständen angepasst werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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